29. März 20262 Min. LesezeitÜble NachredeVon KKR Besitzsicherung GmbH

Üble Nachrede in Österreich

Üble Nachrede ist in Österreich strafbar und kann sowohl beruflich als auch privat schwere Folgen haben. Hier erfahren Sie, was darunter fällt, welche Strafen drohen und wie Sie sich wehren können.

Üble Nachrede ist ein ernstzunehmendes Thema in Österreich. Ob im privaten Umfeld, im Beruf oder in sozialen Medien: Unwahre Behauptungen können den Ruf einer Person massiv schädigen.

Was ist üble Nachrede?

Üble Nachrede ist ein strafrechtliches Delikt nach § 111 StGB. Gemeint ist die Behauptung oder Verbreitung von Tatsachen, die unwahr sind und geeignet sind, den Ruf einer Person zu schädigen.

Die wichtigsten Kriterien

  • Es muss sich um unwahre Tatsachen handeln
  • Die Aussage muss rufschädigend sein
  • Die Äußerung muss vor mehreren Personen oder öffentlich verbreitet werden

Unterschied zwischen übler Nachrede und Verleumdung

Üble Nachrede unterscheidet sich von Verleumdung (§ 297 StGB). Bei der Verleumdung weiß die handelnde Person, dass die Behauptung unwahr ist. Deshalb wird Verleumdung strenger bewertet.

Welche Strafen drohen?

Wer sich der üblen Nachrede schuldig macht, muss mit mehreren Folgen rechnen:

  • Geldstrafen
  • Freiheitsstrafen in schweren Fällen
  • Zivilrechtliche Ansprüche wie Schadenersatz oder Unterlassung

Wie können Sie sich wehren?

1. Beweise sammeln

Sichern Sie Screenshots, Links, Nachrichten, E-Mails oder Zeugenaussagen. Gerade bei Online-Inhalten zählt eine saubere Dokumentation.

2. Anzeige prüfen lassen

Je nach Fall kommen strafrechtliche und zivilrechtliche Schritte in Betracht. Eine frühe Einschätzung hilft, Fehler und Zeitverlust zu vermeiden.

3. Zivilrechtliche Schritte

Zusätzlich zur strafrechtlichen Ebene können Betroffene Schadenersatz und Unterlassung verlangen.

Prävention: So vermeiden Sie rechtliche Probleme

  • Behauptungen über andere nur verbreiten, wenn sie belegbar sind
  • Kritik sachlich und nachvollziehbar formulieren
  • In sozialen Medien besonders vorsichtig sein, weil Aussagen dort schnell eine große Reichweite bekommen

Fazit

Üble Nachrede ist in Österreich kein Bagatelldelikt. Wer betroffen ist, sollte früh Beweise sichern und den Fall rechtlich prüfen lassen. So steigen die Chancen, den eigenen Ruf zu schützen und passende Schritte einzuleiten.