Üble Nachrede in Österreich

Üble Nachrede ist ein ernstzunehmendes Thema in Österreich, das sowohl im privaten als auch beruflichen Bereich weitreichende Konsequenzen haben kann. Ob unwahre Behauptungen über eine Person im Gespräch oder öffentlich in sozialen Medien verbreitet werden – die österreichische Rechtsprechung bietet klare Regelungen, um Betroffene vor Rufschädigung zu schützen. In diesem Artikel erfahren Sie, was üble Nachrede ist, welche Strafen drohen und wie Sie sich dagegen wehren können.

Was ist üble Nachrede?

Üble Nachrede ist ein strafrechtliches Delikt, das im § 111 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt ist. Es handelt sich dabei um die Behauptung oder Verbreitung von unwahren Tatsachen, die geeignet sind, den Ruf oder die Ehre einer anderen Person zu schädigen.

  • 1. Unwahre Tatsachen: Es muss sich um eine objektiv falsche Aussage handeln. Subjektive Meinungen oder Werturteile fallen nicht unter üble Nachrede.
  • 2. Rufschädigung: Die Aussage muss das Ansehen der betroffenen Person in der Gesellschaft herabsetzen.
  • 3. Öffentlichkeit: Die Äußerung muss vor mehreren Personen oder öffentlich getätigt werden.

Unterschied zwischen übler Nachrede und Verleumdung

Üble Nachrede unterscheidet sich von Verleumdung (§ 297 StGB). Während bei übler Nachrede der Täter nicht zwingend wissen muss, dass die Behauptung unwahr ist, setzt Verleumdung voraus, dass der Täter die Unwahrheit seiner Aussage vorsätzlich kennt. Verleumdung wird daher strenger geahndet.

Strafen für üble Nachrede in Österreich

Wer sich der üblen Nachrede schuldig macht, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Geldstrafe: Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach dem Einkommen des Täters.
  • Freiheitsstrafe: In besonders schweren Fällen drohen Freiheitsstrafen von bis zu 6 Monaten.
  • Zivilrechtliche Ansprüche: Betroffene können zusätzlich auf Schadenersatz klagen, etwa für Rufschädigung oder emotionalen Schaden.

Wie können Sie sich gegen üble Nachrede wehren?

Wer Opfer von übler Nachrede wird, sollte schnell handeln, um den eigenen Ruf zu schützen. Folgende Schritte sind sinnvoll:

1. Beweise sammeln

Dokumentieren Sie die Aussagen sorgfältig. Dies kann schriftliche Beweise, Screenshots (bei Online-Behauptungen) oder Zeugenaussagen umfassen.

2. Strafanzeige stellen

Erstatten Sie bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Anzeige wegen übler Nachrede. Da es sich um ein Antragsdelikt handelt, muss das Opfer selbst aktiv werden.

3. Zivilrechtliche Schritte einleiten

Neben einer Strafanzeige können Sie auch zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, etwa auf Schadenersatz und Unterlassung.

  • Fakten prüfen: Bevor Sie Aussagen über andere Personen verbreiten, stellen Sie sicher, dass sie wahr und belegbar sind.
  • Respektvoll kommunizieren: Auch berechtigte Kritik sollte sachlich und respektvoll geäußert werden.
  • Social Media bewusst nutzen: Im digitalen Raum verbreiten sich Aussagen besonders schnell – denken Sie daher stets an mögliche rechtliche Konsequenzen.

Fazit: Klare Regeln gegen Rufschädigung

Üble Nachrede kann in Österreich sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Folgen haben. Betroffene haben jedoch rechtliche Mittel zur Verfügung, um sich zu wehren und ihren Ruf zu schützen. Gleichzeitig sollten wir uns bewusst machen, wie wir mit Informationen über andere umgehen, um Konflikte und rechtliche Probleme zu vermeiden. Haben Sie weitere Fragen zur üblen Nachrede in Österreich? Hinterlassen Sie einen Kommentar oder kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, um Ihre individuellen Anliegen zu klären.

Häufigste Fragen

Häufigste Fragen

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