Bedrohung im Internet: Sicherheit und Beweise richtig priorisieren
Drohungen per Kommentar oder Nachricht: Was bei akuter Gefahr zu tun ist und welche Informationen für Polizei und weitere Beweissicherung wichtig sind.
Bei einer akuten Gefahr hat Ihre Sicherheit Vorrang vor der Beweissicherung. Verständigen Sie in Deutschland die Polizei unter 110, in Österreich unter 133. Warten Sie nicht auf einen Beratungstermin oder eine Antwort der Plattform. Die offiziellen Hinweise nennen den Notruf ausdrücklich für bedrohliche Situationen. Polizei Deutschland, Notrufnummern Österreich.
Wenn keine unmittelbare Gefahr besteht, sollten Sie den Vorgang dennoch ernst nehmen und dokumentieren. Eine Drohung kann in einer privaten Nachricht stehen oder öffentlich unter einem Beitrag erscheinen. Für die Einschätzung zählen der Wortlaut und die Begleitumstände.
Was Sie der Polizei zuerst mitteilen sollten
Sagen Sie, was angekündigt wurde und ob Sie einen zeitlichen oder örtlichen Bezug erkennen. Hat die Person Ihre Anschrift erwähnt? Ist sie bereits in Ihrer Nähe aufgetaucht? Gibt es frühere Übergriffe oder wiederholte Kontaktversuche? Auch die Information, dass Sie die Person nicht kennen, ist hilfreich.
Sie müssen selbst nicht beurteilen, ob die Person die Drohung „wirklich ernst meint“. Beschreiben Sie beobachtbare Tatsachen. Trennen Sie davon Ihre Befürchtungen und Vermutungen. Bei einem Anruf wegen akuter Gefahr ist Ihre aktuelle Aufenthaltsadresse wichtiger als eine vollständig sortierte Dokumentation.
Wenn Familienangehörige oder Kollegen ebenfalls angesprochen werden, erwähnen Sie das. Verabreden Sie mit einer vertrauten Person, wie sie Sie erreichen kann. Suchen Sie keine persönliche Aussprache mit einem unbekannten drohenden Profil, um dessen Absichten zu testen.
Der einzelne Satz kann zu wenig zeigen
Eine isolierte Formulierung verliert schnell ihren Bezug. Bewahren Sie daher auch Nachrichten unmittelbar davor und danach auf. Bei mehreren Konten sollte erkennbar sein, welches Konto welche Nachricht gesendet hat. Behaupten Sie nicht ohne Beleg, dass alle Konten derselben Person gehören.
Notieren Sie für den jeweiligen Vorfall den sichtbaren Namen, die Profiladresse, den Zeitpunkt und den Kommunikationskanal. Halten Sie eigene Antworten ebenfalls fest. Falls Sie eine Nachricht nur als weitergeleiteten Screenshot erhalten haben, geben Sie diese Herkunft an.
Ergänzen Sie Ereignisse außerhalb des Internets in einer getrennten Chronologie. Ein unerwarteter Besuch oder ein Anruf kann relevant sein, darf aber nicht mit dem Inhalt eines anderen Belegs vermischt werden. Verweisen Sie in Ihrer Übersicht auf die jeweils zugehörigen Dateien oder vorhandenen Zeugen.
Was in Deutschland rechtlich als Bedrohung erfasst sein kann
§ 241 StGB erfasst unterschiedliche Ankündigungen rechtswidriger Taten, unter anderem gegen die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit und die sexuelle Selbstbestimmung. Es geht also nicht ausschließlich um angekündigte Tötungen. Welche Voraussetzung im Einzelfall erfüllt ist, ergibt sich aus der konkreten Drohung. § 241 StGB.
Vermeiden Sie deshalb die Annahme, ein Vorgang sei erst ab dem Wort „umbringen“ relevant. Umgekehrt ist nicht jede unfreundliche oder mehrdeutige Formulierung bereits eine strafbare Bedrohung. Überlassen Sie die Einordnung der zuständigen Stelle und liefern Sie den vollständigen Zusammenhang.
Österreich: Gefährliche Drohung
§ 107 StGB betrifft gefährliche Drohungen, mit denen eine Person in Furcht und Unruhe versetzt werden soll. Die Norm nennt für bestimmte besonders schwere Drohungen einen erhöhten Strafrahmen. RIS: § 107 StGB.
Einzelne Wörter allein beantworten auch hier nicht alle Fragen. Für eine Prüfung sollten frühere Kontakte, konkrete Ankündigungen und die Beziehung zur drohenden Person nachvollziehbar sein. Teilen Sie mit, wenn eine Forderung an die Drohung geknüpft ist, etwa die Aufforderung, einen Beitrag zurückzunehmen oder Geld zu überweisen.
Blockieren und melden ohne wichtige Spuren zu verlieren
Nach der ersten Sicherung können Sie die verfügbaren Schutz- und Meldefunktionen der Plattform nutzen. Prüfen Sie vorher, ob der Verlauf nach einer Blockierung noch erreichbar bleibt. Bei einer akuten Belastung müssen Sie sich nicht weiter durch Nachrichten arbeiten, nur um eine lückenlose private Sammlung zu erstellen.
Halten Sie fest, wann eine Meldung oder Blockierung erfolgte. Tauchen danach neue Profile auf, dokumentieren Sie die neuen Vorgänge eigenständig. Kopieren Sie einen alten Verdacht nicht einfach als gesicherte Identität in jede weitere Meldung.
Die Anleitung zur Dokumentation von Onlineangriffen hilft bei der Ordnung der Dateien. Geht es um die angedrohte Veröffentlichung privater Aufnahmen, finden Sie ergänzende Hinweise unter intime Bilder ohne Zustimmung.
Welche Unterstützung anschließend sinnvoll ist
Nach den unmittelbaren Schutzmaßnahmen lassen sich offene Fragen nacheinander bearbeiten: Welche Vorfälle sind dokumentiert? Welche Fundstellen fehlen? Ist die Person bekannt oder nur das Profil? Welche Informationen braucht eine rechtliche Vertretung?
Bei umfangreichen Verläufen kann die geordnete Aufbereitung entlasten. Sie ersetzt weder polizeiliche Gefahrenabwehr noch die rechtliche Entscheidung über weitere Maßnahmen. Der Überblick zum Melden von Hasskommentaren erklärt, welche Stelle sich um welchen Teil des Vorgangs kümmert.
