4 Min. LesezeitHilfe für BetroffeneVon cyberheld Redaktion / KKR Besitzsicherung GmbHFür BetroffeneRechtsraum: Österreich und Deutschland

Hasskommentare melden: Welcher Weg hilft bei welchem Problem?

Hasskommentare bei Plattform, Polizei oder Beratungsstelle melden: Unterschiede, nötige Angaben und nächste Schritte bei einer abgelehnten Meldung.

Eine Plattformmeldung, eine Strafanzeige und die Kontaktaufnahme mit einer Beratungsstelle erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Die Plattform entscheidet über den Inhalt in ihrem Dienst. Polizei und Justiz befassen sich mit möglichen Straftaten. Eine Beratungsstelle hilft Ihnen, den Vorfall und die nächsten Schritte zu sortieren. Sie können mehrere dieser Wege parallel nutzen.

Sichern Sie den Kommentar vor einer Meldung möglichst mit seiner Fundstelle. Warten Sie bei einer konkreten Gefährdung jedoch nicht auf vollständige Unterlagen. Hinweise zum dringenden Vorgehen finden Sie im Beitrag Bedrohung im Internet.

Wenn der Kommentar verschwinden soll

Nutzen Sie das Meldeverfahren der jeweiligen Plattform und wählen Sie einen zum Inhalt passenden Grund. Ein Aufruf zur Gewalt braucht eine andere Begründung als die Verwendung Ihres Fotos durch ein fremdes Profil. Wenn nur ein allgemeines Textfeld verfügbar ist, nennen Sie zuerst den beanstandeten Satz und den genauen Fundort.

Eine hilfreiche Meldung beantwortet drei Fragen: Welcher Inhalt ist gemeint? Welche Person oder Gruppe betrifft er? Was ist daran problematisch? Bei einer falschen Behauptung ergänzen Sie kurz den konkreten Widerspruch. Eine lange Beschreibung sämtlicher früherer Konflikte kann die eigentliche Meldung unübersichtlich machen.

Speichern Sie die Bestätigung und eine Vorgangsnummer. Notieren Sie, ob Sie den Kommentar, den gesamten Beitrag oder das Profil gemeldet haben. Wenn später nur das Profil geprüft wird, lässt sich sonst kaum feststellen, ob der einzelne Kommentar überhaupt Gegenstand der Entscheidung war.

Was eine abgelehnte Meldung aussagt

Die Mitteilung „kein Verstoß festgestellt“ ist keine gerichtliche Entscheidung darüber, ob Ihre Rechte verletzt wurden. Prüfen Sie, ob die Plattform eine erneute Überprüfung anbietet und welche Begründung für die Ablehnung angegeben wird. Gehen Sie in einer Beschwerde auf genau diesen Punkt ein.

Beispielsweise kann bei einem verkürzten Ausschnitt unklar sein, auf wen eine Beschimpfung zielt. Ergänzen Sie dann den Zusammenhang. Wurde ein erfundener Sachverhalt als bloße Meinung eingeordnet, benennen Sie die überprüfbare Aussage. Wiederholen Sie nicht nur den identischen Text in mehreren Meldungen.

Fehlt ein funktionierendes Meldeverfahren, kommt eine Beschwerde über die Plattformpflichten in Betracht. Der deutsche Digital Services Coordinator weist ausdrücklich darauf hin, dass er selbst keine Inhalte löschen oder eine Löschung anordnen kann. Seine Aufgabe ist von der Prüfung eines einzelnen Kommentars zu unterscheiden. Bundesnetzagentur: Meldung von DSA-Verstößen.

Wenn eine Straftat im Raum steht

Für eine Anzeige müssen Sie den Namen hinter einem Profil nicht bereits sicher kennen. Beschreiben Sie den Vorgang und geben Sie die vorhandenen Hinweise weiter. Bezeichnen Sie eine Person nur dann als bekannt, wenn Sie tatsächlich wissen, wer gehandelt hat. Vermutungen sollten als solche erkennbar bleiben.

Bringen Sie eine kurze Chronologie, die Fundstellen und vorhandene Dateien mit. Schreiben Sie außerdem auf, ob Sie selbst betroffen sind oder einen Angriff gegen jemand anderen gesehen haben. Wer den Vorgang beobachtet hat, kann andere Informationen beitragen als die unmittelbar betroffene Person.

In Deutschland sind Strafanzeige und ein gegebenenfalls notwendiger Strafantrag zu unterscheiden; lassen Sie deshalb mögliche Fristen zeitnah prüfen. Bei Beleidigungen regelt § 194 StGB das Antragserfordernis. Mehr dazu erklärt der Beitrag zur Anzeige wegen Beleidigung im Internet.

In Österreich hängt der weitere strafrechtliche Weg auch von der Deliktsart ab. Gewöhnliche Beleidigung und üble Nachrede sind grundsätzlich Privatanklagedelikte; gefährliche Drohung und Cybermobbing zählen zu den Offizialdelikten. BMJ: Unterschiede bei der Strafverfolgung. Lassen Sie deshalb klären, ob zusätzliche Schritte nötig sind, anstatt nach einer Meldung unbegrenzt abzuwarten.

Wenn Sie gerade Unterstützung brauchen

Sie müssen belastende Kommentare nicht allein immer wieder durchsehen. Eine vertraute Person kann helfen, Fundstellen geordnet festzuhalten. Vereinbaren Sie dabei, ob Sie nur über neue Entwicklungen informiert werden möchten oder jeden Inhalt selbst sehen wollen.

Für Österreich führt das staatliche Portal unter anderem die Beratung von ZARA gegen Hass im Netz auf. Dort können Betroffene Unterstützung zu Hasskommentaren und anderen Formen digitaler Gewalt finden. Melde- und Beratungsstellen in Österreich.

Eine Beratungsanfrage darf knapp sein. Der Link, eine kurze Beschreibung und Ihr dringendstes Anliegen reichen für die erste Orientierung oft aus. Sensible Unterlagen sollten Sie erst über einen vereinbarten Übermittlungsweg weitergeben.

Behalten Sie den Bearbeitungsstand im Blick

Legen Sie pro Vorfall fest, was bereits geschehen ist. Eine Zeile mit Fundstelle, Datum der Meldung, Antwort und nächstem Schritt verhindert, dass wichtige Rückfragen untergehen. Verschwindet ein Beitrag, halten Sie auch das fest. Die Löschung ersetzt nicht die bereits gespeicherte Dokumentation.

Wie Sie diese Unterlagen aufbauen, erklärt Beleidigung im Netz: Beweise sichern. Wenn hinter dem Hass eine konkrete erfundene Geschichte steht, lesen Sie weiter bei falschen Tatsachenbehauptungen. Ziel ist eine nachvollziehbare Übergabe, mit der die nächste zuständige Stelle tatsächlich arbeiten kann.