4 Min. LesezeitBeweissicherungVon cyberheld Redaktion / KKR Besitzsicherung GmbHFür AnwälteRechtsraum: Österreich und Deutschland

Beweissicherung bei Shitstorms: Ablauf für Anwälte

Hunderte Kommentare, wechselnde Profile, knappe Zeit: So organisieren Anwälte die Beweissicherung eines Shitstorms bis zum verwendbaren Bericht.

Bei einem Shitstorm braucht jeder relevante Vorfall eine eindeutige Zuordnung zu Inhalt, Quelle und Zeitpunkt. Für Anwälte entsteht der größte Aufwand häufig durch verstreute Dateien und fehlenden Zusammenhang. Ein geordnetes Vorgehen beginnt deshalb bei den Links und endet bei einem Bericht, dessen Anlagen sich einzeln im Schriftsatz benennen lassen.

Die folgende Arbeitsorganisation ist eine praktische Empfehlung für Mandate in Österreich und Deutschland. Ob eine Äußerung rechtswidrig ist und welche Beweise für das konkrete Verfahren erforderlich sind, bleibt Gegenstand Ihrer juristischen Prüfung.

Zuerst den Umfang des Mandats festhalten

Ein Mandant schickt Ihnen einen Beitrag mit mehreren hundert Antworten. Später kommen weitere Plattformen hinzu. Ohne vereinbarten Umfang ist unklar, ob alle Kommentare, nur bestimmte Aussagen oder auch neue Veröffentlichungen dokumentiert werden sollen.

Halten Sie zu Beginn fest, welche Person betroffen ist, welcher Anlassbeitrag den Angriff ausgelöst hat und welcher Zeitraum untersucht werden soll. Vermerken Sie außerdem, ob bereits Meldungen, Löschungen oder anwaltliche Schreiben erfolgt sind. Eine erste Liste darf unvollständig sein. Sie muss erkennen lassen, was schon vorliegt und was noch fehlt.

Akute Gefahren gehören in die sofortige rechtliche und gegebenenfalls polizeiliche Bearbeitung. Die übrige Sammlung lässt sich danach nach Dringlichkeit ordnen. Eine solche Priorisierung ersetzt keine Prüfung von Fristen.

Aus vielen Screenshots werden einzelne Vorfälle

Eine Datei mit dem Namen „Screenshot_final_2.png“ sagt wenig aus. Eine laufende Vorfallsnummer verbindet dagegen den Kommentar mit seiner Fundstelle, dem Profil und den passenden Anlagen. Dieselbe Nummer sollte in Übersicht, Bericht und Dateinamen wiederkehren.

Für die interne Arbeitsliste eignen sich diese Angaben:

  • Vorfallsnummer und Plattform;
  • Link zum konkreten Kommentar sowie zum Ausgangsbeitrag;
  • sichtbarer Profilname und Profiladresse;
  • angezeigter Veröffentlichungszeitpunkt und gesonderter Sicherungszeitpunkt;
  • zugehörige Dateien und Status der Bearbeitung;
  • offene Fragen zur betroffenen Person oder zur Zuordnung.

Eine doppelt übermittelte Datei ist nicht zwingend ein weiterer Vorfall. Umgekehrt sind zwei gleichlautende Kommentare unter verschiedenen Beiträgen getrennte Fundstellen. Diese Unterscheidung verhindert, dass die Übersicht größer wirkt als der dokumentierte Sachverhalt.

Den Kontext früh mitsichern

Die Polizeiliche Kriminalprävention empfiehlt, neben dem Kommentar auch den Kontext, die Plattform und die jeweiligen URLs zu dokumentieren. Hinweise der Polizei zur digitalen Beweissicherung.

In Ihrer Arbeitsakte sollte deshalb erkennbar sein, worauf die Aussage antwortet und gegen wen sie sich richtet. Ein isolierter Satz kann eine andere Bedeutung bekommen, sobald der Ausgangsbeitrag oder eine vorhergehende Antwort hinzukommt. Auch entlastender Zusammenhang gehört in die Dokumentation. Eine Sammlung ausschließlich der schärfsten Ausschnitte erschwert die spätere Bewertung.

Die praktische Anleitung zu Screenshots als Beweismittel beschreibt, wie Sie Aufnahme und Bearbeitungsfassung auseinanderhalten.

Ein öffentlicher Fall zeigt die Bedeutung weiterer Fundstellen

Im Verfahren Eva Glawischnig-Piesczek gegen Facebook befasste sich der EuGH am 3. Oktober 2019 mit wortgleichen und unter bestimmten Voraussetzungen sinngleichen Inhalten. Ausgangspunkt war eine in Österreich geführte Auseinandersetzung über einen diffamierenden Kommentar. Das Urteil C-18/18 betraf die damalige E-Commerce-Richtlinie. Es ist kein pauschaler Löschungsanspruch für jeden ähnlichen Beitrag. EuGH-Pressemitteilung zum Urteil C-18/18.

Für die Dokumentation lässt sich daraus eine begrenzte praktische Folgerung ziehen: Wiederholungen sollten mit eigener Fundstelle erhalten bleiben. Ob sie rechtlich unter einen Antrag oder Titel fallen, beurteilen Sie anhand des konkreten Inhalts und der geltenden Rechtslage. Ein Vermerk „alles derselbe Hass“ hilft dabei wenig.

Die Übergabe muss zur juristischen Arbeit passen

Vor Beauftragung sollten Sie festlegen, welches Ergebnis Sie benötigen. Sinnvoll ist eine kurze Fallübersicht mit getrennten Bereichen für Personenbezug, gesicherte Inhalte, Rechercheergebnisse und Anlagen. Unsichere Zuordnungen müssen als solche erkennbar sein. Der Bericht sollte außerdem benennen, welche Bereiche nicht zugänglich waren.

Sie brauchen eine verlässliche Verbindung zwischen Behauptung und Fundstelle. Die Gestaltung eines Beweismittelberichts für den Schriftsatz sollte genau diese Arbeit erleichtern. Sehr umfangreiche Sammlungen lassen sich in eindeutig bezeichnete Teile aufteilen, ohne Nummern später neu zu vergeben.

Was ein geordneter Bericht leisten kann

Im deutschen Zivilprozess würdigt das Gericht die Beweise nach § 286 ZPO. In Österreich gilt der Grundsatz nach § 272 ZPO. Ein professionell gestaltetes PDF nimmt diese Entscheidung nicht vorweg. § 286 deutsche ZPO, § 272 österreichische ZPO.

Der Nutzen liegt in der nachvollziehbaren Aufbereitung. Sie finden die jeweilige Aussage, erkennen ihre Herkunft und können fehlende Angaben gezielt nachfordern. Welche Angaben pro Fundstelle erfasst werden sollten, erklärt der Leitfaden zur Social-Media-Beweissicherung. Bei cyberheld können Sie die Beweissicherung und Ausforschung für Ihr Mandat abgeben und den Umfang der Berichterstattung vorher vereinbaren. Die rechtliche Bewertung und Prozessführung bleiben bei Ihnen.