Intime Bilder ohne Zustimmung veröffentlicht: Was jetzt hilft
Intime Fotos wurden weitergegeben oder veröffentlicht? Erste Schritte, sichere Dokumentation und wichtige Unterschiede zwischen Österreich und Deutschland.
Wenn intime Bilder von Ihnen ohne Zustimmung verbreitet werden, lassen Sie den Inhalt über die Plattform melden und holen Sie Unterstützung. Halten Sie zuerst die Fundstelle, das betreffende Profil und den Zeitpunkt fest. Verteilen Sie die Bilder nicht selbst weiter, um anderen den Vorfall zu erklären. Bei Drohungen oder Erpressung gehört auch die begleitende Kommunikation zum Vorgang.
Dass Sie ein Foto ursprünglich selbst aufgenommen oder jemandem freiwillig geschickt haben, bedeutet nicht, dass Sie mit jeder weiteren Verwendung einverstanden waren. Für das konkrete Vorgehen müssen Herstellung, ursprüngliche Weitergabe und spätere Veröffentlichung getrennt betrachtet werden.
Sie müssen nicht die ganze Geschichte öffentlich erklären
Es reicht für eine erste Anfrage, mitzuteilen, dass intime Aufnahmen ohne Ihre Zustimmung verbreitet werden. Niemand braucht dafür eine öffentliche Rechtfertigung Ihres Privatlebens. Suchen Sie eine Person, die Ihnen bei der Organisation helfen kann, ohne die Bilder selbst weiterzuschicken.
Halten Sie fest, wo der Inhalt auftaucht. Ein Beitrag auf einem öffentlichen Profil, eine Nachricht an einzelne Kontakte und eine Veröffentlichung in einer Gruppe können unterschiedliche Nachweise erfordern. Auch wenn Sie den Beitrag selbst nicht sehen können, ist die Mitteilung eines Empfängers ein Ausgangspunkt für weitere Abklärung.
Welche Informationen zunächst genügen
Notieren Sie möglichst die direkte Adresse des Inhalts, den Profilnamen, das Datum Ihrer Kenntnis und die Person, von der Sie darauf hingewiesen wurden. Bei einem Chat können Absender, Empfänger und die zeitliche Reihenfolge wichtig sein. Beschreiben Sie außerdem, ob es um echte Aufnahmen, veränderte Bilder oder eine Darstellung geht, deren Entstehung Sie nicht kennen.
Löschen Sie vorhandene Begleitnachrichten nicht überstürzt. Stimmen Sie mit Polizei oder rechtlicher Vertretung ab, wie das Material sicher übergeben werden soll. Eine vertrauliche Fallbearbeitung braucht keine Veröffentlichung der Belege in einer Kommentarspalte und keinen Versand an einen großen Verteiler.
Bei möglichen sexualisierten Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger gilt besondere Vorsicht. Erstellen oder versenden Sie keine zusätzlichen Kopien zur privaten Beweissammlung. Klären Sie mit der Polizei, wie Fundstelle und vorhandenes Material behandelt werden sollen. Die Polizei erklärt den Umgang mit möglicherweise strafbaren Darstellungen.
Deutschland: Die Entstehung der Aufnahme zählt
§ 184k StGB betrifft bestimmte Aufnahmen geschützter Intimbereiche. Die Vorschrift kann neben einer unbefugten Herstellung auch das wissentlich unbefugte Zugänglichmachen einer entsprechend befugt hergestellten Aufnahme erfassen. Das ist keine pauschale Regel für jedes beliebige Nacktfoto: Bildinhalt und Aufnahmesituation müssen zur Vorschrift passen. § 184k StGB im Wortlaut.
Andere strafrechtliche und zivilrechtliche Grundlagen können zusätzlich relevant sein. Beschreiben Sie deshalb genau, ob die Aufnahme heimlich entstand, bewusst für einen bestimmten Empfänger erstellt wurde oder aus einem nicht bekannten Zusammenhang stammt. Ein vermeintlich passender Gesetzesname sollte die Tatsachenerhebung nicht verkürzen.
Österreich: Einvernehmliche Aufnahme und spätere Veröffentlichung trennen
Der österreichische § 120a StGB erfasst bestimmte unbefugt hergestellte intime Bildaufnahmen und deren Weitergabe. Eine ursprünglich einvernehmlich hergestellte Aufnahme fällt nicht allein wegen einer später ungewollten Weitergabe unter diesen Tatbestand. Diese Abgrenzung erläutert die Internet Ombudsstelle zu heimlichen Nacktaufnahmen.
Das bedeutet nicht, dass eine solche Veröffentlichung rechtlich folgenlos ist. Bei den gesetzlichen Voraussetzungen kann § 107c StGB relevant sein: Die Aufnahme aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich muss ohne Zustimmung für eine größere Zahl von Menschen längere Zeit wahrnehmbar sein und das Verhalten geeignet sein, die Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen. oesterreich.gv.at: Cybermobbing.
Für die Dokumentation sind deshalb auch Empfängerkreis und Dauer der Sichtbarkeit wichtig. Schätzen Sie unbekannte Zahlen nicht als gesicherte Reichweite ein. Schreiben Sie beispielsweise, dass Sie die Gruppengröße nicht kennen, statt eine Zahl zu vermuten.
Wenn jemand mit einer Veröffentlichung droht
Eine Drohung ist bereits ein eigener Anlass, Hilfe zu suchen. Warten Sie nicht darauf, dass Bilder tatsächlich veröffentlicht werden. Bewahren Sie Forderungen, Zahlungsangaben und den Kommunikationsverlauf auf. Besprechen Sie das weitere Vorgehen mit der Polizei; eine Zahlung bietet keine verlässliche Gewähr, dass die Drohungen enden.
Informieren Sie die unterstützende Stelle darüber, wenn die Person Zugang zu Ihren Konten oder Geräten hatte. Dann muss neben dem Inhalt auch der Zugangsschutz geprüft werden. Weitere Hinweise stehen im Beitrag Bedrohung im Internet.
Den nächsten Schritt überschaubar halten
Erstellen Sie eine kurze Liste der bekannten Fundstellen und bereits erfolgten Meldungen. Die Anleitung zum Melden von Hasskommentaren erklärt die unterschiedlichen Aufgaben von Plattformen und Behörden. Falls Sie stattdessen ein unerwünschtes intimes Bild zugesandt bekommen haben, finden Sie dafür den eigenen Weg unter Dickpic melden. Das ist eine andere Ausgangssituation als die Veröffentlichung Ihrer eigenen Aufnahmen.
