Beleidigung im Netz: Welche Beweise du jetzt sichern solltest
Beleidigende Kommentare dokumentieren: Was auf den Screenshot gehört, welche Links nötig sind und wie Betroffene in Österreich und Deutschland vorgehen.
Sichern Sie bei einer Beleidigung im Netz den vollständigen Kommentar, seinen Zusammenhang und die Links zum Beitrag und zum Profil. Bewahren Sie die Dateien unverändert auf. Eine Meldung an die Plattform kann den Inhalt verschwinden lassen; dokumentieren Sie ihn deshalb möglichst vorher, soweit das ohne Gefährdung möglich ist.
Sie müssen in diesem Moment noch nicht entscheiden, welche rechtlichen Schritte folgen. Gute Unterlagen halten diese Entscheidung offen. Ein einzelner ausgeschnittener Satz dagegen lässt später häufig Fragen offen, die sich nach einer Löschung kaum noch beantworten lassen.
Ein Kommentar braucht seinen Zusammenhang
Die Polizeiliche Kriminalprävention empfiehlt, neben Wortlaut, Datum und Nutzername auch das Ausgangsposting sowie Kommentar- und Profiladresse zu sichern. Der Zusammenhang hilft insbesondere zu erkennen, gegen wen sich die Äußerung richtet. Polizei: Digitale Beweissicherung.
Praktisch bedeutet das: Öffnen Sie eingeklappte Texte, bevor Sie die Aufnahme erstellen. Ist der Kommentar eine Antwort auf eine Antwort, erfassen Sie auch diese Verbindung. Bei langen Diskussionen sind mehrere lesbare Aufnahmen besser als ein einziges Bild, auf dem die Schrift kaum zu erkennen ist.
Trennen Sie zwei Fragen in Ihren Notizen. Was wurde tatsächlich angezeigt? Und weshalb verstehen Sie die Aussage als gegen Sie gerichtet? Die erste Frage betrifft den sichtbaren Inhalt. Die zweite kann zusätzliche Informationen brauchen, etwa Ihren Namen im Ausgangsbeitrag oder einen zuvor verwendeten Spitznamen.
So entsteht eine brauchbare erste Dokumentation
- Speichern Sie den Kommentar mit sichtbarem Profilnamen und Plattformbezug.
- Kopieren Sie den direkten Link zum Kommentar, soweit verfügbar. Ergänzen Sie den Link zum Ausgangsbeitrag und zum Profil.
- Notieren Sie, wann Sie den Inhalt gesehen und gesichert haben. Übernehmen Sie eine ungenaue Plattformanzeige wie „vor zwei Stunden“ nicht als angeblich exakte Veröffentlichungszeit.
- Legen Sie die unveränderten Dateien in einem eigenen Ordner ab. Ergänzungen und Markierungen gehören in Kopien.
- Schreiben Sie eine kurze Übersicht, welche Datei welchen Vorfall zeigt und ob Sie ihn bereits gemeldet haben.
Ein überschaubares Dateischema genügt für die erste Ordnung, beispielsweise „Vorfall-01-Kommentar“ und „Vorfall-01-Kontext“. Vermeiden Sie Dateinamen mit vermuteten Täternamen. Ein Profilname ist zunächst eine Angabe auf der Plattform und kein Nachweis, welche Person das Konto tatsächlich bedient hat.
Wenn Freunde Ihnen Screenshots schicken, notieren Sie zusätzlich, von wem die Datei stammt. Bitten Sie um den Originalfundort. Eine weitergeleitete Aufnahme ohne Herkunft kann ein Hinweis sein, ist aber anders zu beurteilen als eine selbst dokumentierte Fundstelle.
Österreich und Deutschland unterscheiden sich
In Deutschland erfasst § 185 StGB die Beleidigung. Ob ein konkreter Satz strafbar ist, lässt sich nicht allein an einem Schimpfwort entscheiden. Für eine Beurteilung muss der gesamte Vorgang vorliegen. Die deutsche Regelung finden Sie im Strafgesetzbuch bei Gesetze im Internet.
In Österreich setzt § 115 StGB bei Beschimpfung oder Verspottung Öffentlichkeit oder die Begehung vor mehreren Leuten voraus. Ein privater Einzelchat ist deshalb nicht ohne Weiteres mit einem öffentlichen Kommentar gleichzusetzen. Andere Delikte können dennoch relevant sein. RIS: § 115 StGB.
Für Österreich ist außerdem bedeutsam, dass gewöhnliche Beleidigung und üble Nachrede grundsätzlich Privatanklagedelikte sind. Eine bloße Polizeimeldung erledigt die gerichtliche Verfolgung daher nicht in jedem Fall. Das Justizministerium erläutert die Unterschiede und Ausnahmen bei den Deliktsarten von Hass im Netz.
Was Sie nicht nachträglich verbessern sollten
Schneiden Sie das Original nicht zurecht, um es „gerichtlicher“ aussehen zu lassen. Fügen Sie keine Uhrzeit in das Bild ein, die auf der Plattform nicht zu sehen war. Korrigieren Sie auch keine Tippfehler im gesicherten Kommentar. Erläuterungen dürfen danebenstehen, müssen aber als Ihre Erläuterungen erkennbar bleiben.
Bezeichnen Sie einen Screenshot auch nicht als sicheren Identitätsnachweis. Für die Zuordnung eines Kontos zu einer Person können weitere Ermittlungen notwendig sein. Ebenso gibt es keine universelle Gestaltung, die eine bestimmte gerichtliche Würdigung garantiert.
Wenn aus einem Kommentar viele werden
Bei mehreren Plattformen oder laufend neuen Antworten kostet die Zuordnung bald mehr Zeit als das eigentliche Speichern. Halten Sie dann wenigstens neue Fundstellen und den Zeitpunkt Ihrer Kenntnis fest. Übergeben Sie vorhandene Dateien gesammelt, statt täglich neue Einzelbilder ohne Bezug zu verschicken.
Für das weitere Vorgehen hilft die Anleitung zum Melden von Hasskommentaren. Wenn über Sie konkrete falsche Vorwürfe verbreitet werden, lesen Sie den Beitrag zu falschen Tatsachenbehauptungen. Bei einer anwaltlichen Bearbeitung kann ein geordneter Bericht die Übergabe vereinfachen; die Beweissicherung für Anwälte zeigt, wie Inhalt, Herkunft und Anlagen zusammengehören.
