Falsche Tatsachenbehauptungen im Internet: Was Betroffene tun können
Falsche Vorwürfe online dokumentieren und einordnen: Tatsachen, Meinungen und die Unterschiede bei übler Nachrede und Verleumdung in Österreich und Deutschland.
Wenn jemand im Internet falsche Tatsachen über Sie verbreitet, sichern Sie zuerst die genaue Aussage samt Fundstelle. Sammeln Sie daneben die Unterlagen, die den behaupteten Vorgang nachvollziehbar widerlegen. Für die weitere Beurteilung ist entscheidend, was tatsächlich behauptet wurde, wer es wahrnehmen konnte und ob Sie erkennbar betroffen sind.
Eine öffentliche Gegendarstellung aus dem Ärger heraus kann den Vorwurf weiter verbreiten. Es hilft häufig mehr, zuerst eine kurze, belegte Sachverhaltsübersicht zu erstellen und danach über Meldung, anwaltliches Schreiben oder gerichtliches Vorgehen zu entscheiden.
Was ist eine Tatsachenbehauptung?
Eine Tatsachenbehauptung beschreibt einen Vorgang, der grundsätzlich überprüfbar ist. „Die Rechnung wurde zweimal bezahlt“ lässt sich etwa anhand der Zahlungen untersuchen. „Der Service war enttäuschend“ beschreibt zunächst eine Bewertung. Diese Beispiele sind erfunden und sollen nur den Unterschied zeigen.
In wirklichen Beiträgen stehen beide Formen oft nebeneinander. Eine schlechte Bewertung kann auf einem erfundenen Erlebnis aufbauen. Umgekehrt wird aus einer scharfen Meinung nicht schon deshalb eine nachweisbar falsche Tatsache, weil sie unfair wirkt. Bewahren Sie deshalb die gesamte Passage auf, nicht nur den für Sie schlimmsten Satz.
Auch Fragen, Andeutungen und Bildunterschriften verdienen Aufmerksamkeit. Notieren Sie, welche konkrete Behauptung Sie darin sehen. Überlassen Sie die abschließende rechtliche Einordnung einer Prüfung des Zusammenhangs.
Zwei Länder, unterschiedliche Begriffe
In Deutschland betrifft die üble Nachrede nach § 186 StGB ehrenrührige Tatsachen, deren Wahrheit nicht erwiesen ist. § 187 StGB setzt bei der Verleumdung voraus, dass die unwahre Tatsache wider besseres Wissen verbreitet wird. Die Unterscheidung steht in den deutschen Vorschriften zu Ehrdelikten.
In Österreich ist „Verleumdung“ nach § 297 StGB enger: Die wissentlich falsche Verdächtigung muss die betroffene Person der Gefahr behördlicher Verfolgung aussetzen. Nicht jede rufschädigende Lüge ist deshalb eine Verleumdung im österreichischen strafrechtlichen Sinn. Für öffentliche Vorwürfe können unter anderem üble Nachrede oder Kreditschädigung relevant sein. Einen Überblick bietet oesterreich.gv.at zur Strafbarkeit von Belästigung im Internet.
Sie brauchen diese Bezeichnungen nicht richtig zu erraten, bevor Sie Hilfe suchen. Schreiben Sie lieber den Wortlaut und die tatsächlichen Umstände auf. Das ist nützlicher als eine Liste von Paragrafen ohne Belege.
Legen Sie Behauptung und Gegenbeleg nebeneinander
Erstellen Sie für jede wesentliche Aussage einen eigenen Eintrag. Eine einfache Übersicht kann folgende Fragen beantworten:
- Was lautet die Behauptung genau?
- Auf welcher Seite, unter welchem Beitrag und zu welchem Zeitpunkt war sie sichtbar?
- Woran erkennen Leser, dass Sie gemeint sind?
- Welche Unterlage spricht gegen die Behauptung?
- Welche Punkte können Sie selbst nicht sicher beurteilen?
Bei einem behaupteten Geschäftsvorgang können Rechnung, Terminbestätigung oder Korrespondenz hilfreich sein. Bei einem angeblichen öffentlichen Auftritt kommt möglicherweise die vollständige Aufnahme in Betracht. Übergeben Sie nur Material, auf das Sie rechtmäßig zugreifen können, und erläutern Sie seine Herkunft.
Eine eigene Versicherung, dass „alles gelogen“ sei, ersetzt diese Zuordnung nicht. Auch ein großes Dateiarchiv hilft wenig, wenn niemand erkennt, welche Seite die konkrete Aussage widerlegt. Geben Sie deshalb Seitenzahl, Datum oder Betreff an. Unklare Punkte dürfen ausdrücklich offenbleiben.
Weiterverbreitung getrennt dokumentieren
Ein Ausgangspost, ein geteilter Beitrag und eine erneute Behauptung in einer anderen Gruppe sind unterschiedliche Fundstellen. Versehen Sie jede mit einer eigenen Nummer. Halten Sie fest, ob jemand den Vorwurf übernommen, kommentiert oder lediglich auf eine Diskussion verlinkt hat. Diese Unterschiede können für die Verantwortung der Beteiligten relevant sein.
Speichern Sie auch eine später sichtbare Korrektur. Überschreiben Sie damit nicht die frühere Fassung. Eine Chronologie zeigt, wann welche Version abrufbar war und ob trotz einer Richtigstellung neue Beiträge erschienen sind.
Melden, prüfen lassen, gezielt reagieren
In einer Plattformmeldung sollte der beanstandete Inhalt eindeutig auffindbar sein. Benennen Sie die konkrete falsche Aussage und erklären Sie knapp, weshalb sie falsch ist. Vermeiden Sie es, vertrauliche Belege öffentlich in der Kommentarspalte auszubreiten.
Für Österreich ordnet das Justizministerium üble Nachrede und Kreditschädigung grundsätzlich den Privatanklagedelikten zu. Die Verfahrensfrage sollte deshalb ebenso geklärt werden wie die inhaltliche Bewertung. BMJ: Straftatbestände und Verfolgungswege.
Eine Anleitung zur ersten Dokumentation finden Sie unter Beweise bei Beleidigungen sichern. Geht es um eine Unternehmensrezension, hilft der Beitrag über rufschädigende Google-Bewertungen. Ein Erstgespräch lässt sich mit einer kurzen Übersicht und den wichtigsten Links vorbereiten; ein ungeordnetes Gesamtarchiv ist dafür nicht nötig.
