Anzeige wegen Beleidigung online
Beleidigung online anzeigen: Unterschiede zwischen Österreich und Deutschland, Belege für die Meldung und die Rolle von Strafantrag und Privatanklage.
Wer eine Beleidigung im Internet anzeigen möchte, sollte zuerst den genauen Inhalt und dessen Quelle sichern. Der weitere Weg hängt auch vom Land ab: In Deutschland ist bei Beleidigungen regelmäßig ein Strafantrag erforderlich. In Österreich werden gewöhnliche Beleidigungen grundsätzlich im Privatanklageverfahren verfolgt. Eine Plattformmeldung ist in keinem der beiden Länder dasselbe wie ein strafrechtlicher Schritt.
Deutschland: Onlineanzeige und Strafantrag unterscheiden
Das offizielle Portal der Onlinewachen führt zu den Angeboten der deutschen Länder. Dort lassen sich viele Sachverhalte online melden. Welche Angaben und Funktionen verfügbar sind, hängt von der zuständigen Onlinewache ab. Bei einem Internetvorfall sollten Sie die Hinweise des Portals zur Auswahl des Bundeslands beachten.
Eine Strafanzeige informiert die Strafverfolgungsbehörden über einen Sachverhalt. Der Strafantrag bringt zusätzlich den Wunsch nach strafrechtlicher Verfolgung zum Ausdruck, soweit das Gesetz ihn voraussetzt. Bei Beleidigungen regelt dies § 194 des deutschen StGB. Verlassen Sie sich deshalb nicht darauf, dass eine Nachricht an die Plattform oder eine unspezifische Kontaktaufnahme alle Verfahrensanforderungen erfüllt.
Für Antragsdelikte sieht § 77b StGB grundsätzlich drei Monate vor. Der Beginn hängt von der Kenntnis der Tat und der Person des Täters ab. Die konkrete Berechnung sollten Sie prüfen lassen, besonders wenn ein zunächst unbekanntes Profil später zugeordnet wird. Dokumentieren Sie auch, wann Sie welche Informationen erhalten haben.
Österreich: Warum eine Polizeimeldung nicht immer genügt
Eine gewöhnliche Beleidigung ist in Österreich grundsätzlich ein Privatanklagedelikt. Der gerichtliche Verfolgungsweg unterscheidet sich damit von Straftaten, die von Amts wegen verfolgt werden. Die behördliche Übersicht zu Beleidigung und anderen Ehrverletzungen beschreibt diese Unterscheidung. Ausnahmen, etwa bei bestimmten diskriminierenden Beleidigungen, verlangen eine eigene Prüfung.
Außerdem erfasst § 115 des österreichischen StGB nicht jede verletzende private Nachricht. Die Norm knüpft an öffentliches Handeln oder Handeln vor mehreren Leuten an; Absatz 2 definiert die letztgenannte Voraussetzung. Andere Inhalte können andere Tatbestände erfüllen. Eine einzelne Beschimpfung, ein konkreter Gewaltaufruf und eine länger andauernde Belästigung sollten daher nicht ohne Prüfung gleichbehandelt werden.
Welche Informationen gehören in die Unterlagen?
Beschreiben Sie den Ablauf in eigenen Worten. Geben Sie an, wann und auf welcher Plattform Sie den Inhalt gesehen haben und woran erkennbar ist, dass er Sie betrifft. Trennen Sie eigene Wahrnehmungen von Vermutungen über die Person hinter einem Profil.
Hilfreich sind insbesondere:
- der genaue Wortlaut mit dem relevanten Beitrag oder Gesprächsverlauf;
- der direkte Link zur Fundstelle und der Profil-Link;
- unveränderte Screenshots mit sichtbaren Zeit- und Quellenangaben;
- Ihr Sicherungszeitpunkt, getrennt vom angezeigten Veröffentlichungszeitpunkt;
- Informationen über weitere Veröffentlichungen oder wiederholte Kontaktversuche;
- bereits vorhandene Meldebestätigungen der Plattform und frühere Aktenzeichen.
Bearbeiten Sie das Originalbild nicht mit Hervorhebungen oder Schwärzungen. Falls Sie eine markierte Arbeitskopie benötigen, bewahren Sie zusätzlich die unveränderte Datei auf. Eine verständliche Zuordnung hilft der späteren Prüfung. Mehr dazu im Ratgeber Beleidigung im Netz: Beweise sichern.
Führt eine Anzeige zu Löschung oder Schadenersatz?
Das sind getrennte Fragen. Mit der Anzeige informieren Sie über einen möglichen strafrechtlich relevanten Sachverhalt. Eine Löschung müssen Sie gegebenenfalls zusätzlich bei der Plattform anstoßen oder rechtlich verfolgen. Ob Unterlassung, Schadenersatz oder andere Ansprüche bestehen, ergibt sich nicht allein daraus, dass eine Anzeige erstattet wurde.
Sichern Sie erreichbare Inhalte möglichst vor einer Löschungsanfrage. Wenn Inhalte inzwischen verschwunden sind, können vorhandene Dateien und Meldebestätigungen weiterhin wichtig sein. Eine Wiederherstellung ist damit nicht zugesagt. Der Artikel über gelöschte Kommentare und vorhandene Beweise erklärt, wie Sie den Stand dokumentieren.
Welche Aufgabe kann cyberheld übernehmen?
Sie können Beweissicherung und Ausforschung beauftragen, damit Ihre Unterlagen geordnet für die weitere Bearbeitung vorliegen. Die rechtliche Bewertung, Fristenkontrolle und Vertretung übernimmt Ihr Anwalt. Eine Vergütung nur im vereinbarten Erfolgsfall für die beauftragten Leistungen bedeutet nicht, dass sämtliche Anwalts- oder Gerichtskosten anderer Beteiligter übernommen werden.
Für ein Erstgespräch genügen zunächst eine kurze Beschreibung und vorhandene Links. Umfang, Vergütung und Übermittlungsweg für sensible Unterlagen werden vor einer Beauftragung geklärt.
