Schnelle Online-Anzeige bei Beleidigung im Internet und Schadenersatz erhalten

Beleidigungen im Internet? Mit Cyberheld.at können Sie schnell und unkompliziert online Anzeige erstatten – ganz ohne Kosten oder Risiko. Nutzen Sie das „Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz“ und fordern Sie Schadenersatz! Jetzt kostenlos beraten lassen. 🚀

Beleidigungen im Netz haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Vor allem Influencer leiden unter diversen Hasskommentaren, aber auch immer häufiger private Personen. Die Kommentarspalten sind mittlerweile voll von Hass Postings, Beschimpfungen und Cybermobbing. Die Frage, die man sich dabei stellt ist:

Kann man etwas gegen Beleidigungen im Internet tun?

Dank des neuen „Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetzes“ und der Unterstützung von Cyberheld.at können Sie jetzt schnell und unkompliziert online Anzeige erstatten und sogar Schadenersatz erhalten. Dabei gibt es absolut keine Kosten und kein Risiko. Was gilt als Beleidigung im Internet?

Eine Beleidigung im Internet ist jede ehrverletzende Aussage, die darauf abzielt, die Würde, Ehre oder das soziale Ansehen einer Person zu schädigen. Im österreichischen Strafgesetzbuch (§ 115 StGB) ist Beleidigung ausdrücklich verboten und kann sowohl strafrechtlich verfolgt als auch zivilrechtlich geltend gemacht werden – zum Beispiel durch Schadenersatz.

  • 1. Direkte Beleidigungen in Kommentaren oder Nachrichten: „Du bist dumm und unfähig!“ „Du bist ein Betrüger – niemand sollte dir vertrauen!
  • 2. Öffentliche Diffamierungen in sozialen Medien: „Person X ist eine Lügnerin und betrügt ihre Kunden ständig.“ „X ist charakterlos und moralisch verwerflich!“
  • 3. Verleumdungen und Rufschädigungen: Behauptungen, die wissentlich falsch sind, um eine Person zu diskreditieren: „X hat Steuern hinterzogen.“ „X hat seine Produkte gefälscht und verkauft illegal Ware.“
  • 4. Schmähkritik: Kritik, die nicht auf Argumenten basiert, sondern nur beleidigen oder abwerten soll: „Du bist der größte Versager, den ich je gesehen habe.“
  • 5. Cyber-Mobbing und Hetzkampagnen: Gruppenangriffe oder gezieltes Lächerlichmachen in Foren oder Social-Media-Gruppen. Erstellen von Fake-Profilen oder Memes, die jemanden herabwürdigen.

Wann ist eine Aussage strafbar?

Nicht jede negative Aussage ist automatisch strafbar. Kritik oder Meinungsfreiheit sind in Österreich durch das Gesetz geschützt – aber nur, solange sie sachlich bleibt. Entscheidend ist, ob die Aussage:

  • Sachlich formuliert ist oder rein emotional angreift.
  • Fakten enthält oder unwahre Behauptungen aufstellt.
  • Die Ehre verletzt oder als freie Meinungsäußerung gilt.
  • Beispiel 1 – Meinungsfreiheit: „Ich finde, seine Arbeit ist schlecht.“ → Das ist eine subjektive Meinung und erlaubt.
  • Beispiel 2 – Beleidigung: „Er ist absolut unfähig und ein Betrüger!“ → Das greift die Ehre an und kann angezeigt werden.
  • 1. Beschimpfungen (Schmähungen): Direkte und emotionale Angriffe auf die Person. Beispiel: „Du bist ein kompletter Idiot!“
  • 2. Herabwürdigungen aufgrund persönlicher Merkmale: Angriffe auf Aussehen, Herkunft, Religion, Geschlecht oder sexuelle Orientierung. Beispiel: „Du siehst aus wie ein Freak – kein Wunder, dass dich niemand mag.“
  • 3. Fake News und Falschaussagen: Zielgerichtete Verbreitung von Lügen. Beispiel: „Er hat seine Partner betrogen und ist ein Krimineller!“
  • 4. Sexuelle Belästigung online: Anstößige Kommentare oder Nachrichten. Beispiel: „Du solltest lieber in Dessous posten, dann wärst du wenigstens nützlich.“
  • 5. Hassreden und Hetze: Aufrufe zur Gewalt oder Abwertung ganzer Gruppen. Beispiel: „Solche Leute wie du gehören eingesperrt!“

Grauzonen – Wann wird aus Kritik eine Beleidigung?

Ein häufiger Streitpunkt ist die Grenze zwischen erlaubter Kritik und strafbarer Beleidigung.

Erlaubte Kritik:

Eine negative Bewertung über ein Produkt oder eine Dienstleistung.

Beispiel: „Ich war mit dem Service nicht zufrieden, da die Lieferung zu spät kam.“ Beleidigung: Persönliche Angriffe, die keine sachliche Grundlage haben. Beispiel: „Der Betreiber ist ein Betrüger, der absichtlich Kunden abzockt.“

Warum kommt es selten zu einer Anzeige?

Sich selbst um eine Anzeige bei der Justiz zu kümmern, ist meist recht umständlich. Dabei leiden die Personen meist ohnehin schon unter psychischem Stress und fühlen sich verunsichert. Zudem fürchten sie den Gang zum Gericht und die potenziellen Kosten durch einen Anwalt und bei Gericht. Außerdem kann man nicht einfach bei einer Polizeistelle eine solche Anzeige erstatten, da diese nicht dafür zuständig ist.

Die Lösung: Schnelle und unkomplizierte Online-Anzeige mit Cyberheld.at

Cyberheld.at bietet eine innovative Lösung für dieses Problem. Das Unternehmen ermöglicht es Ihnen, schnell und unkompliziert online Anzeige wegen Beleidigung im Internet zu erstatten. Der gesamte Prozess ist darauf ausgelegt, Ihnen so viel Arbeit wie möglich abzunehmen. Sie werden von uns an die Hand genommen und können sich zurücklehnen.

Was ist das Ziel einer Online-Anzeige wegen Beleidigung?

Im Grunde geht es in erster Linie darum, einen Schadenersatz zu fordern. Dies erfolgt über einen Anwalt, der von uns bezahlt wird. Der Täter hat die Forderung zu bezahlen und in den meisten Fällen ist die Sache erledigt. Falls dies nicht erfolgt kümmert sich Cyberheld, um das weitere Vorgehen, um die Schadenersatzforderung für Sie zu erhalten

So funktioniert die Online-Anzeige bei einer Beleidigung oder Beschimpfung im Netz:

Kostenlose Erstberatung: Am Anfang steht ein unverbindliches Gespräch, in dem Ihre Situation analysiert und alle Ihre Fragen geklärt werden. Gemeinsam mit den Experten von Cyberheld.at planen Sie die nächsten Schritte.

Beweissicherung: Das Team von Cyberheld.at sammelt alle relevanten Beweise und stellt sicher, dass diese rechtlich verwertbar sind. Dies richitg zu machen hat einen entscheidenden Vorteil

Täterermittlung: Cyberheld.at recherchiert den wahren Namen des Täters, damit Sie nicht anonymen Angriffen ausgeliefert sind und gezielte Schritte einleiten können.

Rechtliche Unterstützung: Cyberheld.at kümmert sich um die Koordination mit einem Anwalt, der Ihren Fall übernimmt und Sie professionell durch den gesamten rechtlichen Prozess begleitet.

Was kostet eine Anzeige wegen Beleidigung?

Sie müssen weder Anwaltskosten noch Gerichtskosten oder sonstige Gebühren bezahlen. Cyberheld.at übernimmt das gesamte Risiko.

Was bedeutet das „Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz“

Das neue „Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz“ bietet eine wichtige rechtliche Grundlage für den Kampf gegen Hassreden und Beleidigungen im Internet. Es stärkt die Rechte der Opfer und ermöglicht eine effektivere Strafverfolgung der Täter. Cyberheld.at nutzt die Möglichkeiten dieses Gesetzes, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Welche Arten von Beleidigungen sind relevant?

Das Gesetz und damit auch Cyberheld.at decken verschiedene Formen von Beleidigungen im Internet ab, darunter:

  • Beschimpfungen: Herabwürdigende Äußerungen und Schimpfwörter.
  • Drohungen: Androhung von Gewalt oder anderen negativen Konsequenzen.
  • Verleumdung: Falsche Behauptungen, die den Ruf einer Person schädigen.

Warum man die Anzeige bei Cyberheld machen sollte?

Cyberheld.at kennt die Probleme der Betroffenen und kümmert sich umfassend und einfühlend um jeden einzelnen Fall. Zudem haben wir ein System entwickelt, welches schnell und effizient ist. Dadurch müssen sich die Betroffenen so wenig wie möglich mit dem Thema beschäftigen, ohne Kosten und Risiko. Durch unsere einzigartige Erfahrung zu diesem Thema sind wir der ideale Partner für die Betroffenen in Bezug auf Cybermobbing.

Fazit:

Beleidigungen im Internet müssen nicht länger hingenommen werden. Mit Cyberheld.at und dem neuen „Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz“ haben Sie nun effektive Instrumente in der Hand, um sich zur Wehr zu setzen. Nutzen Sie die Möglichkeit der schnellen und unkomplizierten Online-Anzeige und holen Sie sich die Unterstützung, die Sie verdienen.

Sind Sie auch Opfer von Beleidigungen im Internet geworden? Zögern Sie nicht und nehmen Sie noch heute Kontakt mit Cyberheld.at auf. Erstatten Sie jetzt online Anzeige und lassen Sie sich kostenlos beraten!

Häufigste Fragen

Häufigste Fragen

Warum ist der Service der Cyberhelden für mich kostenlos?

Wir arbeiten auf Erfolgsbasis. Das bedeutet, nur wenn wir den Täter ausforschen konnten und du eine Entschädigung erhältst, verrechnen wir unsere Leistung. Sollte keine Entschädigung von unseren Anwälten erstritten werden, zahlst du auch keine Kosten.

Wie lange dauert es, bis ich Gerechtigkeit erfahren?

Das lässt sich sehr schwer sagen. Weil aber meistens Social Media Unternehmen ohne Sitz in Österreich für die Ausforschung des Täters angefragt werden müssen, wird es nicht in wenigen Tagen abzuschließen sein.

Wie kann Cyberheld mir helfen?

Cyberheld ist ein Service, der Betroffenen von Hass im Netz hilft, sich rechtlich, emotional und praktisch gegen Online-Hass, Beleidigungen im Netz und Cybermobbing zu wehren. Wir bieten kostenlose Beratungen und Strategien an, um Sie zu unterstützen.