6 Min. LesezeitDigitale GewaltVon cyberheld RedaktionFür BetroffeneRechtsraum: Österreich und Deutschland

Deepfakes von Ihnen im Umlauf: Was Betroffene jetzt tun können

Ein KI-gefälschtes Bild oder Video zeigt Sie in einer Situation, die nie stattgefunden hat? Erste Schritte, Meldewege, Rechtslage in Österreich und Deutschland und die Kennzeichnungspflicht der EU.

Wenn ein Deepfake von Ihnen kursiert, sichern Sie zuerst die Fundstelle, melden Sie den Inhalt anschließend bei der Plattform und prüfen Sie dann, welche Rechte verletzt sind. Ein eigener Straftatbestand für Deepfakes existiert in Österreich derzeit nicht. Bildnisschutz, Datenschutz, Ehrdelikte und Cybermobbing greifen aber auch bei künstlich erzeugten Bildern, wenn deren Voraussetzungen vorliegen.

Gefälschte Aufnahmen treffen längst nicht nur Prominente. Politikerinnen, Journalisten und Moderatoren werden in erfundene Streitszenen oder gefälschte Interviews montiert, Privatpersonen in sexualisierte Darstellungen. Der Ablauf für Betroffene ist in beiden Fällen ähnlich, die rechtliche Einordnung unterscheidet sich.

Was rechtlich als Deepfake gilt

Die KI-Verordnung der EU definiert einen Deepfake als durch KI erzeugten oder manipulierten Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der wirklichen Personen, Orten oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als echt erscheinen würde. Entscheidend ist also der Eindruck der Echtheit, nicht die verwendete Software. Art. 3 und Art. 50 KI-Verordnung.

Für Ihre Dokumentation ist diese Unterscheidung wichtig: Ein echtes Foto in falschem Zusammenhang, ein retuschiertes Bild und eine vollständig generierte Szene erfordern unterschiedliche Nachweise. Halten Sie fest, was an dem Material aus Ihrer Sicht nicht stimmt und woran Sie das erkennen.

Sichern vor Melden

Eine Plattform kann den Beitrag nach Ihrer Meldung entfernen. Damit verschwindet oft auch der Nachweis, dass er überhaupt existierte. Halten Sie deshalb vor jeder Meldung fest:

  • Die direkte Adresse des Beitrags und den Profilnamen des Kontos, das ihn verbreitet hat.
  • Datum und Uhrzeit Ihrer Kenntnis und die Person, die Sie darauf hingewiesen hat.
  • Sichtbare Reichweite: Aufrufe, Kommentare, Weiterleitungen in Gruppen oder Nachrichten.
  • Begleitende Texte wie „Skandal“ oder angebliche Zitate. Sie machen aus einem Bild eine Tatsachenbehauptung.
  • Wenn vorhanden: das echte Ausgangsmaterial, aus dem die Fälschung erkennbar hervorgeht.

Leiten Sie den Deepfake nicht selbst weiter, um ihn zu erklären. Jede Kopie vergrößert die Verbreitung, bei sexualisierten Darstellungen kann sie zusätzlich eigene Probleme schaffen. Die Grundlagen der Dokumentation beschreibt der Beitrag zur Beweissicherung bei Beleidigungen im Netz.

Meldewege: Plattform, Widerspruch, Aufsicht

Melden Sie den Inhalt zuerst bei der Plattform mit Link und kurzer Begründung. Nach dem Digital Services Act muss die Plattform zeitnah und nachvollziehbar entscheiden. Lehnt sie die Entfernung ab, können Sie Widerspruch erheben und eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle anrufen. Erst danach ist eine Beschwerde bei der KommAustria als österreichischem Koordinator für digitale Dienste vorgesehen. Die Behörde prüft, ob die Plattform ihre Pflichten verletzt hat. Einzelne Inhalte löscht sie nicht selbst. RTR: Deepfakes und DSA.

Für sexualisierte Deepfakes ruft die KommAustria Betroffene ausdrücklich zur Meldung über das RTR-Beschwerdeportal auf. Diese Fälle fließen in ein Verfahren der Europäischen Kommission gegen X ein. Unterstützung bieten außerdem zertifizierte Meldestellen wie die Internet Ombudsstelle und ZARA. Welcher Weg bei welchem Problem passt, steht im Beitrag Hasskommentare melden.

Rechtslage in Österreich

Das Recht am eigenen Bild schützt vor Veröffentlichungen, die berechtigte Interessen der abgebildeten Person verletzen. Ob das Bild echt oder erzeugt ist, spielt dafür keine Rolle, solange Sie erkennbar sind. Bei Personen des öffentlichen Lebens ist der Schutz nicht aufgehoben, wird aber gegen das Informationsinteresse abgewogen. Eine erfundene Prügelei im Fernsehstudio dient keiner Information. § 78 UrhG.

Zivilrechtlich kommen Unterlassung, Widerruf und Schadenersatz in Betracht, wenn durch die Fälschung unwahre Tatsachen verbreitet werden, die Ruf oder wirtschaftliches Fortkommen gefährden. § 1330 ABGB.

Strafrechtlich hängt die Einordnung vom Inhalt ab. Zeigt der Deepfake Sie bei einem unehrenhaften Verhalten, kann üble Nachrede vorliegen. Wird Ihnen eine Straftat angedichtet und droht behördliche Verfolgung, kommt Verleumdung in Frage. Üble Nachrede und Beleidigung sind Privatanklagedelikte, Verleumdung ist ein Offizialdelikt. BMJ: Straftatbestände bei Hass im Netz.

Wird eine Fälschung für eine größere Zahl von Menschen längere Zeit wahrnehmbar gemacht und ist sie geeignet, Sie unzumutbar zu beeinträchtigen, kann Cybermobbing vorliegen. Dieser Tatbestand erfasst ausdrücklich Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereichs. oesterreich.gv.at: Cybermobbing.

Sexualisierte Deepfakes von Erwachsenen sind in Österreich nicht eigenständig strafbar. Der Nationalrat hat die Regierung am 10. Juni 2026 mit einer Entschließung aufgefordert, hier strafrechtliche Konsequenzen zu schaffen. Ein Gesetz liegt mit Stand September 2026 nicht vor. Parlamentskorrespondenz vom 10.06.2026. Bei Darstellungen Minderjähriger gilt dagegen bereits die Strafbarkeit der Herstellung.

Rechtslage in Deutschland

In Deutschland braucht die Verbreitung eines Bildnisses grundsätzlich die Einwilligung der abgebildeten Person. § 22 Kunsturhebergesetz. Daneben gelten Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung sowie zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche.

Das Bundesjustizministerium hat am 17. April 2026 einen Entwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt. Er sieht einen neuen Straftatbestand für das Zugänglichmachen täuschend echter Inhalte vor, die dem Ansehen einer Person erheblich schaden können, und erfasst pornografische Deepfakes in einem erweiterten Bildaufnahmen-Tatbestand. Der Entwurf ist noch nicht in Kraft. BMJV: Gesetz gegen digitale Gewalt.

Kennzeichnungspflicht seit August 2026

Seit dem 2. August 2026 müssen Betreiber von KI-Systemen offenlegen, dass ein Deepfake künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Für satirische oder künstlerische Werke reicht eine Kennzeichnung, die die Darstellung nicht beeinträchtigt. Diese Pflicht trifft die Person, die das System einsetzt, nicht die Plattform. Ein fehlendes Kennzeichen ist ein zusätzliches Argument in Ihrer Meldung, ersetzt aber nicht den Nachweis, dass der Inhalt falsch ist.

Politiker, Journalisten, Medienhäuser

Personen mit öffentlicher Funktion stehen vor einer zusätzlichen Frage: Reagieren oder schweigen? Eine kurze, sachliche Klarstellung über den eigenen Kanal verhindert, dass die Fälschung unwidersprochen bleibt. Verbreiten Sie das Material dabei nicht erneut in voller Größe. Verweisen Sie stattdessen auf die Fundstelle und darauf, dass Sie den Vorgang dokumentiert haben.

Wird das Studio, das Logo oder der Name eines Mediums verwendet, sind neben der abgebildeten Person auch die Organisation und ihre Kennzeichenrechte betroffen. Stimmen Sie ab, wer die Meldung führt und wer die Belege sammelt. Deepfakes mit bekannten Gesichtern werden häufig für gefälschte Anlagewerbung genutzt. Hier kommt Betrug gegenüber Dritten hinzu, der eine Anzeige bei der Polizei rechtfertigt.

Ein Deepfake, der Ihnen erfundene Aussagen unterstellt, ist rechtlich vor allem eine falsche Tatsachenbehauptung. Verbreitet ein Konto unter Ihrem Namen die Fälschung, lesen Sie zusätzlich den Beitrag zu Fake-Profilen. Bei sexualisierten Inhalten gelten die Hinweise zu intimen Bildern ohne Zustimmung.

Wenn die Urheber unbekannt sind

Die meisten Deepfakes stammen von anonymen Konten. Vermutungen über die Herkunft gehören nicht in eine öffentliche Stellungnahme. Sammeln Sie stattdessen die Konten, die den Inhalt zuerst und am weitesten verbreitet haben, mit Zeitpunkt und Fundstelle. Diese Reihenfolge ist später für Auskunftsverlangen und Anzeigen relevant. Wie eine solche Zuordnung vorbereitet wird, beschreibt der Beitrag zur Ausforschung anonymer Profile. Ob eine Identifizierung gelingt, lässt sich vorab nicht zusagen.

Häufige Fragen

Ist ein Deepfake in Österreich strafbar?

Nicht als solcher. Strafbar kann der Inhalt sein, etwa als üble Nachrede, Verleumdung, Cybermobbing oder bei Minderjährigen als Missbrauchsdarstellung. Zivilrechtlich sind Bildnisschutz und Ehrenbeleidigung meist der schnellere Weg.

Muss ich zuerst die Plattform melden oder die Polizei einschalten?

Beides schließt sich nicht aus. Sichern Sie zuerst die Fundstelle, melden Sie dann die Plattform. Bei Verleumdung, Bedrohung oder Betrug gegenüber Dritten erstatten Sie zusätzlich Anzeige.

Hilft mir die KI-Kennzeichnungspflicht direkt?

Sie verpflichtet die Person, die das KI-System einsetzt. Gegen anonyme Verbreiter hilft sie kurzfristig wenig. Für Ihre Meldung ist ein fehlendes Kennzeichen aber ein zusätzlicher Anhaltspunkt.

Für die geordnete Sicherung und Aufbereitung der Fundstellen können Sie ein Erstgespräch vereinbaren. Rechtliche Bewertung und Vertretung übernehmen Anwältinnen und Anwälte.