Social-Media-Beweise sichern: Leitfaden für Anwälte
Welche Inhalte, URLs und Profildaten Anwälte bei Facebook, Instagram, TikTok, YouTube und X als digitale Beweise sichern sollten.
Social-Media-Inhalte verändern sich schnell. Kommentare werden bearbeitet, Profile umbenannt und ganze Diskussionen gelöscht. Für ein Mandat genügt es deshalb nicht, nur den auffälligen Satz auszuschneiden.
Kurzantwort
Eine brauchbare Social-Media-Beweissicherung dokumentiert den vollständigen Inhalt, den Gesprächskontext, die Plattform, das sichtbare Profil, die genaue Fundstelle und die verfügbaren Zeitangaben. Originaldateien bleiben unverändert. Arbeitskopien und Markierungen werden getrennt gespeichert. Bei vielen Beiträgen braucht jeder Vorfall eine feste Kennung, damit Screenshot, URL und Profil nicht auseinanderfallen.
Welche Angaben gehören zu einem Social-Media-Beweis?
Der Inhalt ist nur ein Teil des Beweises. Für die spätere Prüfung muss nachvollziehbar sein, wo er erschien und worauf er sich bezog. Die Polizeiliche Kriminalprävention nennt bei Hasskommentaren ausdrücklich den gesamten Kommentar, Datum und Uhrzeit, Nutzername, Plattform, Kontext und URLs. Digitale Beweise und rechtssichere Screenshots.
Für eine anwaltliche Akte sollten diese Angaben getrennt erfasst werden:
- Inhalt des Beitrags oder Kommentars;
- Ausgangsbeitrag und sichtbare Antworten;
- Name und Kennung des veröffentlichenden Profils;
- direkte URL zum Inhalt und URL zum Profil;
- angezeigte Veröffentlichungszeit;
- Zeitpunkt und Person der Sicherung;
- verwendete Datei und ihre Zuordnung zum Vorfall.
Nicht jede Plattform zeigt alle Angaben gleichzeitig. Dann braucht es mehrere Aufnahmen, die zusammengehören. Der Bericht sollte erklären, wie diese Aufnahmen miteinander verbunden sind.
Warum der Kontext mitgesichert werden muss
Ein Kommentar kann sich auf den Ausgangsbeitrag, eine andere Antwort, ein Bild oder ein Video beziehen. Fehlt dieser Zusammenhang, bleibt offen, gegen wen sich die Aussage richtet und welche Bedeutung sie im Gespräch hatte.
Der Kontext darf trotzdem nicht wahllos erweitert werden. Bei einem langen Thread sollte die Sicherung zeigen, welche Teile für die konkrete Aussage nötig sind. Weitere Beiträge können als eigene Vorfälle erfasst werden. Das vermeidet eine unübersichtliche Bildsammlung, in der wichtige Fundstellen kaum wiederzufinden sind.
Die rechtliche Einordnung von Aussage und Kontext bleibt Aufgabe der Kanzlei. Hinweise dazu enthält der Beitrag Beleidigung oder Meinungsfreiheit.
Originaldatei und Arbeitsfassung sind nicht dasselbe
Eine Originalaufnahme sollte nach der Sicherung nicht beschnitten, überschrieben oder mit Pfeilen versehen werden. Für den Schriftsatz kann eine Arbeitskopie sinnvoll sein, auf der die betroffene Stelle markiert oder ein irrelevanter Bereich geschwärzt ist. Die Arbeitskopie muss auf das unveränderte Ausgangsmaterial verweisen.
Dateiname, Vorfallsnummer und Anlagenbezeichnung sollten stabil bleiben. Wird später eine weitere Aufnahme ergänzt, dürfen bestehende Verweise nicht unbemerkt auf eine andere Datei zeigen.
In Deutschland sieht § 371 ZPO bei einem elektronischen Dokument die Vorlage oder Übermittlung der Datei vor. § 371a ZPO enthält besondere Regeln für bestimmte qualifiziert signierte elektronische Dokumente. Daraus folgt nicht, dass jeder Screenshot durch einen Zeitstempel automatisch die Beweiskraft einer Urkunde erhält. § 371 ZPO und § 371a ZPO.
In Österreich beurteilt das Gericht Beweisergebnisse grundsätzlich nach freier Überzeugung gemäß § 272 ZPO. § 272 österreichische ZPO.
Öffentliche Beiträge und private Nachrichten unterscheiden
Bei einem öffentlichen Kommentar kann die sichernde Person die Fundstelle im eigenen Browser beobachten. Bei einer privaten Nachricht stammt die Aufnahme häufig vom Mandanten. Dann sollte festgehalten werden, wer die Datei erstellt oder exportiert hat und auf welchem Gerät die Nachricht sichtbar war.
Eine weitergeleitete Bilddatei belegt zunächst, welche Datei übergeben wurde. Sie beantwortet nicht automatisch, wie der ursprüngliche Chat aussah oder ob vorherige Nachrichten fehlen. Für die Akte sind daher Originalexporte, Bildschirmaufnahmen, Benachrichtigungen und mögliche Zeugen getrennt zu benennen.
Wie lassen sich viele Kommentare geordnet sichern?
Bei einem Shitstorm wächst die Zahl der Dateien schneller als der Erkenntnisgewinn. Ein geeigneter Ablauf beginnt mit einem eindeutigen Schlüssel pro Vorfall. Dieser Schlüssel verbindet Inhalt, Profil, Fundstelle, Zeitpunkt und Anlagen.
Doppelte Aufnahmen sollten erkennbar bleiben, ohne verschiedene Veröffentlichungen vorschnell zusammenzufassen. Derselbe Text kann von mehreren Konten veröffentlicht worden sein. Umgekehrt kann ein Konto seinen Namen ändern, während die Profiladresse gleich bleibt.
Der Beitrag Beweissicherung bei Shitstorms beschreibt den Ablauf für größere Mengen. Der Beweismittelbericht für den Schriftsatz zeigt, wie die Ergebnisse in einer verwendbaren Übergabe zusammengeführt werden.
Was kann eine Kanzlei auslagern?
Die Kanzlei kann die Erfassung der vereinbarten Fundstellen, die Dateizuordnung, die Dokumentation sichtbarer Profilangaben und eine gesonderte Recherche zu anonymen Verfassern abgeben. Der Auftrag sollte Plattformen, Zeitraum, Prioritäten und Fristen benennen.
Bei der digitalen Beweissicherung für Anwälte erhält die Kanzlei einen geordneten PDF-Bericht mit zugeordneten Anlagen. Die rechtliche Auswahl der Ansprüche und die Prozessführung bleiben bei ihr.
Häufige Fragen
Reicht ein Screenshot für Social-Media-Beweise?
Manchmal kann eine einzelne Aufnahme alle nötigen Angaben zeigen. Häufig fehlen aber URL, Profiladresse, Kontext oder Zeitangaben. Dann sind mehrere zusammengehörige Aufnahmen und eine kurze Dokumentation nötig.
Sollte ein Hasskommentar vor oder nach dem Melden gesichert werden?
Die Sicherung sollte vor der Meldung erfolgen, sofern keine akute Gefahr ein sofortiges anderes Vorgehen verlangt. Nach einer Löschung kann die ursprüngliche Fundstelle nicht mehr vollständig dokumentiert werden.
Darf der Screenshot für den Schriftsatz markiert werden?
Eine markierte Arbeitskopie kann die Lesbarkeit erhöhen. Das unveränderte Ausgangsmaterial sollte getrennt erhalten bleiben und eindeutig zugeordnet sein.
Wer kann die Herkunft der Datei erklären?
Das hängt davon ab, wer den Inhalt gesehen und die Datei erstellt hat. Der Beitrag Digitale Beweise vor Gericht behandelt die Vorbereitung möglicher Zeugen.
