Beleidigung oder Meinungsfreiheit: Warum der Kontext mit in die Akte muss
Die BVerfG-Beschlüsse von 2020 erklären die Abwägung bei Beleidigungen. Was Anwälte und Betroffene beim Sichern von Kommentaren beachten sollten.
Ob ein verletzender Kommentar strafbar ist, lässt sich häufig nicht anhand einzelner Wörter entscheiden. In Deutschland müssen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht grundsätzlich im konkreten Zusammenhang abgewogen werden. Für die Beweissicherung bedeutet das: Der Anlass, die angesprochene Person und die Verbreitung gehören zur Dokumentation. Ein besonders grobes Wort macht diese Arbeit nicht überflüssig.
Vier Entscheidungen, eine praktische Frage
Am 19. Mai 2020 entschied das Bundesverfassungsgericht über vier Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilungen wegen Beleidigung. Die amtliche Pressemitteilung nennt die Verfahren 1 BvR 2459/19, 1 BvR 2397/19, 1 BvR 1094/19 und 1 BvR 362/18. Die Ergebnisse waren unterschiedlich. Das Gericht formulierte damit keinen Freibrief für Beschimpfungen. BVerfG, Pressemitteilung 49/2020.
Im Verfahren 1 BvR 2397/19 wurden Äußerungen über Richter in einem öffentlich zugänglichen Blog geprüft. Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht angenommen. Die Entscheidung erläutert, dass Schmähkritik eine eng begrenzte Ausnahme bleibt. Fehlt diese Ausnahme, folgt daraus gerade nicht, dass die Äußerung erlaubt ist. Dann kommt es auf die Abwägung an. BVerfG, Beschluss 1 BvR 2397/19.
Was mit Kontext gemeint ist
Für eine praktische Fallaufnahme lohnt es sich, drei verschiedene Zusammenhänge auseinanderzuhalten. Zunächst geht es um den Inhalt des Beitrags, auf den geantwortet wurde. Dann um die unmittelbare Unterhaltung zwischen den beteiligten Profilen. Schließlich um die Darstellung nach außen, etwa einen öffentlich sichtbaren Beitrag mit Foto der betroffenen Person.
Diese Ebenen lassen sich am besten getrennt dokumentieren. Eine Übersichtsaufnahme zeigt die Diskussion. Eine zweite Aufnahme macht den beanstandeten Kommentar lesbar. Die zugehörigen Links verbinden beide. Ist der Text erst nach dem Öffnen eines ausgeklappten Bereichs vollständig sichtbar, sollte die vollständige Fassung erhalten bleiben.
Nicht jede ältere Auseinandersetzung muss dafür vollständig gesammelt werden. Die Frage lautet, welche Information eine außenstehende Person benötigt, um die konkrete Äußerung zu verstehen. Eine jahrelange Sammlung privater Konflikte kann den entscheidenden Vorgang ebenso verdecken wie ein zu enger Bildausschnitt. Die Auswahl sollte nachvollziehbar begründet werden.
Ein fiktives Beispiel für unterschiedliche Bedeutungen
Unter einem Beitrag über einen Gemeinderatsbeschluss schreibt jemand einen abwertenden Satz. In einer anderen Diskussion richtet derselbe Satz sich direkt gegen eine Privatperson, deren Foto und Arbeitsplatz genannt werden. Der Wortlaut allein bildet diese Unterschiede nicht ab.
Eine gute Übergabe an den Anwalt enthält deshalb für beide Fundstellen den eigenen Zusammenhang. Sie behauptet nicht schon im Dateinamen, welcher Straftatbestand erfüllt ist. Bezeichnungen wie "Kommentar 004, Antwort auf Beitrag 002" bleiben auch dann brauchbar, wenn sich die rechtliche Einordnung später ändert.
Das Beispiel ist bewusst allgemein. Es soll keine Liste vermeintlich erlaubter oder verbotener Wörter erzeugen. Gerade solche Listen können dazu verleiten, notwendige Belege wegzulassen oder eine voreilige Sicherheit über das Ergebnis eines Verfahrens zu entwickeln.
Reichweite dokumentieren, ohne sie zu erfinden
Sichtbare Aufrufe, Kommentare oder Teilungen können für die Akte nützlich sein. Die jeweilige Zahl braucht jedoch einen Erfassungszeitpunkt und eine Beschreibung dessen, was angezeigt wurde. Eine sichtbare Teilungszahl beweist nicht, wie viele einzelne Personen den Inhalt gelesen haben. Auch eine große Gruppengröße ist keine gemessene Reichweite des einzelnen Beitrags.
Wenn sich der Stand verändert, ist eine zweite dokumentierte Beobachtung sinnvoller als das Überschreiben des ersten Werts. So kann später erklärt werden, wann ein Inhalt aufgefunden wurde und wie seine sichtbare Verbreitung danach aussah. Für ein Mandat wegen einer öffentlichen Herabsetzung ist diese Chronologie oft leichter zu verwenden als eine Sammlung undatierter Bilder.
Was in der Übergabe enthalten sein sollte
Eine überschaubare Übergabe umfasst den vollständigen Text, den direkten Link, den sichtbaren Profilbezug, den Ausgangsbeitrag und die Erfassungsangaben. Hinzu kommen die Erklärung der betroffenen Person, weshalb sie sich angesprochen sieht, und vorhandene Hinweise auf eine Weiterverbreitung. Eigene Erinnerungen werden als solche gekennzeichnet.
Die ursprünglichen Aufnahmen sollten erhalten bleiben. Markierungen oder Schwärzungen können in gesonderten Arbeitskopien die Lesbarkeit verbessern. Ein Anwalt muss erkennen können, ob eine Anlage die beobachtete Darstellung wiedergibt oder eine nachträglich bearbeitete Fassung ist. Die praktische Ordnung schafft eine Grundlage für die Prüfung, sie nimmt das Ergebnis nicht vorweg.
Für Anwälte und Betroffene
Wer betroffen ist, muss nicht selbst entscheiden, ob eine Äußerung schon Schmähkritik darstellt. Wichtiger ist eine vollständige Aufnahme, bevor Inhalte geändert werden. Anwälte können anhand geordneter Fundstellen die relevanten Aussagen auswählen und die konkrete Interessenabwägung begründen.
Bei umfangreichen Diskussionen unterstützt cyberheld mit Beweissicherung und Ausforschung. Der Musterbericht zeigt, wie Inhalte und Anlagen gegliedert werden können. Wie eng die Kontextfrage mit der Auskunft über unbekannte Profile zusammenhängt, zeigt außerdem der Fall Künast vor dem Bundesverfassungsgericht.
