4 Min. LesezeitBeweissicherungVon cyberheld Redaktion / KKR Besitzsicherung GmbHFür AnwälteRechtsraum: Österreich und Deutschland

Kommentar gelöscht: Welche Beweise bleiben für das Mandat?

Ein Hasskommentar ist nicht mehr erreichbar. So prüfen Anwälte vorhandene Screenshots, Benachrichtigungen und Zeugen, ohne Beweislücken zu verdecken.

Ein gelöschter oder nicht mehr erreichbarer Kommentar ist nicht automatisch unbeweisbar. Vorhandene Aufnahmen, gespeicherte Nachrichten und Personen mit eigener Wahrnehmung können weiterhin relevant sein. Zuerst muss aber geklärt werden, was tatsächlich vorliegt. Eine spätere Rekonstruktion darf nicht wie eine unveränderte Aufnahme des ursprünglichen Beitrags erscheinen.

Für Anwälte ist die wichtigste Trennung die zwischen dem damals gesicherten Inhalt und dem heutigen Zustand der Fundstelle. Beides kann dokumentiert werden, beantwortet aber unterschiedliche Fragen.

Nicht erreichbar bedeutet noch nicht sicher gelöscht

Ein Link kann aus verschiedenen Gründen ins Leere führen. Ein Konto ist möglicherweise privat geworden, ein Inhalt regional eingeschränkt oder die aufrufende Person blockiert. Manchmal führt die übermittelte Adresse lediglich nicht zum richtigen Kommentar.

Beschreiben Sie deshalb zunächst die Beobachtung: Der Inhalt ließ sich zu einem bestimmten Zeitpunkt unter einer bestimmten Adresse nicht aufrufen. Eine Behauptung über den Grund benötigt zusätzliche Anhaltspunkte. Auch eine Fehlermeldung sollte als solche festgehalten werden, ohne ihr mehr Aussagekraft zuzuschreiben, als sie besitzt.

Wenn der Mandant eine Löschungsbestätigung der Plattform erhalten hat, gehört diese gesondert in die Akte. Sie kann den Vorgang erklären, ersetzt aber nicht zwingend den Wortlaut des beanstandeten Inhalts.

Den vorhandenen Bestand ohne Änderungen erfassen

Bitten Sie um Dateien in der bereits vorhandenen Form. Eine erneut aus einem Messenger gespeicherte Aufnahme kann von der ursprünglich erstellten Datei abweichen. Vermerken Sie, welche Fassung Ihnen übermittelt wurde und ob eine frühere Datei noch verfügbar ist.

Hilfreich ist eine kleine Bestandsübersicht:

  • Aufnahme oder Export mit Herkunft und Eingangsdatum;
  • zugehöriger Link, soweit vorhanden;
  • Benachrichtigung, E-Mail oder Plattformantwort;
  • Person, die den Inhalt selbst gesehen hat;
  • fehlende Teile und ungeklärte Zuordnungen.

Fordern Sie niemanden auf, den fehlenden Kommentar auf einer nachgebauten Seite neu darzustellen. Eine solche Abbildung kann eine Erläuterung sein, wäre aber kein ursprünglicher Screenshot. In der Beweisakte muss dieser Unterschied unmissverständlich bleiben.

Warum der Zeitpunkt der Sicherung zählt

Die Polizei weist darauf hin, dass Online-Inhalte schnell verschwinden können und deshalb früh dokumentiert werden sollten. Polizeiliche Hinweise zur digitalen Beweissicherung.

Wurde eine Datei vor dem Verschwinden des Beitrags erstellt, sollte sich das aus dem dokumentierten Ablauf ergeben. Die bloße Dateibezeichnung „vor_Löschung“ genügt dafür nicht. Fragen Sie nach, wann und durch wen die Aufnahme entstand und ob sie danach verändert wurde.

Wie Sie mit widersprüchlichen oder unvollständigen Zeitangaben umgehen können, beschreibt der Beitrag zu Screenshots als Beweismittel. Ein unbekannter Zeitpunkt sollte offenbleiben, bis eine nachvollziehbare Grundlage für seine Bestimmung vorliegt.

Benachrichtigungen und Antworten richtig einordnen

Eine E-Mail-Benachrichtigung kann einen Textausschnitt oder einen Kontonamen enthalten. Sie zeigt möglicherweise nur einen Teil der Aussage. Eine Antwort eines anderen Nutzers kann auf den Kommentar Bezug nehmen, ohne dessen genauen Wortlaut zu beweisen.

Legen Sie solche Unterlagen deshalb getrennt ab und erläutern Sie ihre Funktion. Ergänzen mehrere Quellen einander, sollte der Bericht diese Verbindung beschreiben. Widersprechen sie sich, darf der Widerspruch nicht durch Auswahl einer bequemeren Fassung verschwinden.

Ein praktisches Beispiel ist eine Benachrichtigung mit drei Sätzen und eine Aufnahme mit nur einem Satz. Ob die übrigen Sätze nachträglich entfernt wurden oder die Aufnahme lediglich abgeschnitten ist, lässt sich daraus allein noch nicht feststellen. Genau diese offene Frage gehört in die Prüfung.

Personen mit eigener Wahrnehmung früh benennen

Wer den Kommentar selbst gelesen hat, kann andere Angaben machen als jemand, dem lediglich eine Aufnahme gezeigt wurde. Für Deutschland verlangt § 373 ZPO beim Zeugenbeweis die Benennung der Zeugen und der zu beweisenden Tatsachen. § 373 ZPO.

Notieren Sie daher, woran sich die Person aus eigener Wahrnehmung erinnert. Ein gemeinsames Nachformulieren des Wortlauts sollte vermieden werden. Für die spätere Prüfung ist eine offen bezeichnete Erinnerungslücke besser als eine scheinbar präzise, nachträglich abgestimmte Darstellung. Zur Rolle der dokumentierenden Person finden Sie mehr unter Herkunft digitaler Beweise bezeugen.

Was am Ende des Berichts stehen sollte

Der Bericht sollte vorhandenes Material, bestätigte Beobachtungen und offene Fragen getrennt zusammenfassen. Ein Ergebnis kann lauten, dass eine Aufnahme vorhanden ist, ein erneuter Quellenabgleich jedoch nicht mehr möglich war. Das ist eine verwertbare Information für Ihre weitere Entscheidung, keine Garantie für den Beweiswert.

Im österreichischen Zivilprozess erfolgt die Würdigung nach § 272 ZPO; für Deutschland regelt § 286 ZPO die freie Beweiswürdigung. § 272 österreichische ZPO, § 286 deutsche ZPO.

Bei umfangreichen Sammlungen aus einem Shitstorm empfiehlt sich zusätzlich ein Status pro Fundstelle. So erkennen Sie, welche Inhalte noch erreichbar sind und welche nur durch bereits vorhandenes Material dokumentiert werden können.