2 Min. LesezeitErstgesprächVon KKR Besitzsicherung GmbHFür BetroffeneRechtsraum: Österreich und Deutschland

Was passiert im Erstgespräch?

Viele Betroffene fragen sich, was sie im Erstgespräch mit Cyberheld erwartet. Hier erfahren Sie, welche Themen besprochen werden, welche Unterlagen hilfreich sind und warum noch nichts ohne Ihr OK passiert.

Viele Betroffene zögern, weil sie nicht wissen, was in einem Erstgespräch überhaupt auf sie zukommt. Die gute Nachricht: Das Gespräch soll entlasten, nicht zusätzlich belasten.

Worum geht es im Erstgespräch?

Im Erstgespräch schildern Sie den Vorfall und klären, welche Beweissicherung oder Ausforschung Sie benötigen. Eine rechtliche Bewertung und Vertretung erfolgt durch die beauftragten Anwälte.

Typische Themen sind:

  • Was ist passiert?
  • Über welche Plattform oder welchen Kanal lief der Vorfall?
  • Gibt es bereits Screenshots oder andere Beweise?
  • Ist die Person bekannt oder anonym?
  • Welche Sorgen haben Sie im Moment am meisten?

Muss ich schon alles vorbereitet haben?

Nein. Wenn Sie schon Screenshots, Links oder Nachrichten haben, ist das hilfreich. Auch ohne vollständige Unterlagen können Sie den Vorfall zunächst beschreiben.

Was passiert nach dem Gespräch?

Nach dem Gespräch wissen Sie klarer:

  • welche Unterlagen für eine anschließende anwaltliche Prüfung benötigt werden
  • welche nächsten Schritte sinnvoll sein könnten
  • welche Rolle Beweissicherung spielt
  • ob und wie eine weitere Begleitung durch Cyberheld für Sie passt

Startet danach automatisch eine Anzeige?

Nein. Eine Anzeige oder ein weiterer formeller Schritt startet nicht automatisch. Sie entscheiden nach der Einschätzung selbst, ob und wie es weitergehen soll.

Für wen ist das Erstgespräch sinnvoll?

Ein Erstgespräch ist besonders sinnvoll, wenn Sie:

  • nicht sicher sind, ob der Vorfall strafbar ist
  • keine direkte Konfrontation mit dem Täter möchten
  • Angst vor Kosten oder Datenweitergabe haben
  • zuerst verstehen wollen, welche Optionen es überhaupt gibt

Was wird vor einer Beauftragung vereinbart?

Sie klären den Leistungsumfang, den vereinbarten Erfolgsfall und die Vergütung. Mögliche Kosten anderer Beteiligter werden gesondert besprochen. Sie entscheiden anschließend, ob Sie einen Auftrag erteilen möchten.

Für die Vorbereitung helfen die Hinweise zu Beweisen bei Hasskommentaren. Wenn Sie ein Mandat betreuen, finden Sie den Ablauf und einen Beispielbericht unter Beweissicherung für Anwälte.