Mandanten schicken Hasskommentare: Links geordnet übernehmen
Weniger Rückfragen und verstreute Dateien: Eine praktische Übergabe für Anwälte, wenn Mandanten Hasskommentare, Profile und Screenshots schicken.
Für den Einstieg in die Beweissicherung sind ein konkreter Link, der Bezug zum Mandanten und bereits vorhandene Dateien hilfreicher als eine umfangreiche, ungeordnete Sammlung. Eine kurze Übergabestruktur reduziert Rückfragen. Sie sollte auch dann funktionieren, wenn Ihr Mandant den technischen Unterschied zwischen Beitrag, Kommentar und Profil nicht kennt.
Die folgende Empfehlung richtet sich an Anwälte in Österreich und Deutschland. Sie betrifft die Organisation des Materials, nicht die rechtliche Bewertung eines Vorfalls oder die Berechnung von Fristen.
Lieber ein eindeutiger Vorfall als zehn unbeschriftete Bilder
Ein Mandant schickt sechs Bildschirmaufnahmen über einen Messenger und zwei Links per E-Mail. Beim Öffnen führt einer der Links nur zur Startseite der Plattform. Die Bilder zeigen verschiedene Ausschnitte, aber keine erkennbare Reihenfolge. Bevor Sie eine rechtliche Frage prüfen können, müssen Sie den Ablauf rekonstruieren.
Dieses Problem lässt sich durch eine einfache Eingangsregel verringern: Pro Vorfall gehören die Fundstelle, eine kurze Erklärung und die vorhandenen Dateien zusammen. Weitere Vorfälle erhalten jeweils eine eigene Bezeichnung. Ihr Mandant muss dafür keine juristische Einordnung vornehmen und keine perfekte Tabelle erstellen.
Wenn nur eine Bildschirmaufnahme vorhanden ist, bleibt sie als Ausgangspunkt nützlich. Fehlende Angaben sollten ausdrücklich offenbleiben. Vermutete Links oder geschätzte Veröffentlichungszeiten helfen weniger als ein klarer Hinweis, dass die Information noch fehlt.
Diese Fragen reichen für die erste Übergabe
Bitten Sie um knappe Antworten in verständlicher Sprache:
- Wo ist der Inhalt zu sehen? Bitte den möglichst direkten Link schicken.
- Welche Aussage betrifft Sie und weshalb ist erkennbar, dass Sie gemeint sind?
- Wann haben Sie den Inhalt bemerkt?
- Welche Dateien oder Benachrichtigungen sind schon vorhanden?
- Wurde der Inhalt bereits gemeldet, beantwortet oder gelöscht?
- Gibt es eine Frist, einen laufenden Termin oder einen weiteren akuten Anlass?
Ein kurzer Hinweis, dass ein Profilname keine sichere Identität ist, kann voreiligen Zuschreibungen vorbeugen. Wenn Ihr Mandant jemanden vermutet, erfassen Sie diese Vermutung gesondert mit ihrer Begründung. Die vertiefende Prüfung gehört zur Ausforschung anonymer Profile.
Links und Aufnahmen erfüllen verschiedene Aufgaben
Der Link bezeichnet eine Fundstelle. Die Aufnahme hält fest, was sichtbar war. Die Polizei empfiehlt deshalb, URLs zusammen mit der eigentlichen Dokumentation zu sichern. Polizeiliche Hinweise zu digitalen Beweisen.
Eine Adresse kann später nicht mehr erreichbar sein. Eine Aufnahme ohne Quellenbezug kann wiederum schwer zuzuordnen sein. Für die Übergabe lohnt es sich daher, beides im selben Vorgang abzulegen. Bewahren Sie außerdem den ursprünglichen Dateinamen auf, auch wenn für die weitere Bearbeitung eine zusätzliche Vorfallsnummer vergeben wird.
Bitten Sie nicht darum, sämtliche Bilder vorab in ein einziges Dokument einzukleben. Ein solches Dokument kann als Übersicht nützlich sein; die ursprünglichen Dateien sollten dadurch aber nicht verloren gehen. Die Einzelprüfung beschreibt der Beitrag Screenshots als Beweismittel.
Die betroffene Person nicht mit der Recherche belasten
Manche Mandanten können die Angriffe kaum noch ansehen. Eine Übergabe darf deshalb mit wenig Material beginnen. Die Polizei nennt bei belastenden Cybercrime-Sachverhalten ausdrücklich die Möglichkeit, eine Vertrauensperson um Unterstützung bei der Sicherung zu bitten. Polizei: Informationen für Betroffene von Cybercrime.
Für Ihre Organisation kann eine feste Ansprechperson sinnvoll sein. Sie sammelt Nachträge und verhindert, dass dieselben Inhalte gleichzeitig an mehrere Stellen geschickt werden. Es sollte klar sein, wer die Unterlagen empfängt und wer Rückfragen stellt. Der Mandant muss dann nicht bei jeder Weiterleitung den gesamten Sachverhalt erneut erzählen.
Datenschutz schon beim Eingang berücksichtigen
Legen Sie einen vereinbarten Übermittlungsweg fest und erklären Sie, welche Angaben benötigt werden. Zugangspasswörter gehören nicht in eine gewöhnliche Fallschilderung. Unbeteiligte private Nachrichten sollten nicht vorsorglich in großer Menge mitgeschickt werden.
Die DSGVO verlangt eine Rechtsgrundlage, eine Begrenzung auf erforderliche Daten und angemessene Schutzmaßnahmen. Die konkrete Gestaltung richtet sich nach dem Material und den beteiligten Stellen. DSGVO, insbesondere Art. 5, 6 und 32.
Für Nachträge empfiehlt sich dieselbe Fallbezeichnung wie beim ersten Eingang. Ein Datum und ein kurzer Hinweis, ob ein neuer Inhalt oder eine Ergänzung vorliegt, genügen oft. So entstehen keine konkurrierenden Excel-Listen mit unterschiedlichen Bearbeitungsständen.
Vom Eingang zur verwendbaren Anlage
Nach dem Eingang sollte erkennbar sein, welche Fundstellen geprüft, welche Inhalte gesichert und welche Fragen offen sind. Die juristische Bearbeitung kann dann auf einen geordneten Bestand zugreifen. Erst dabei wird entschieden, welche Beweise welche Behauptung tragen sollen.
Bei der Beweissicherung für Anwälte können Links und Profile den Ausgangspunkt des Auftrags bilden. Als Ergebnis erhalten Sie den vereinbarten Bericht mit zugeordneten Anlagen und dokumentierten Rechercheergebnissen. Sie müssen Ihrem Mandanten dafür keine technische Ausbildung und Ihrem Sekretariat keine unübersichtliche Bildersammlung zumuten.
