Falsche Zitate über Künast: Was der Plattformstreit für Beweise bedeutet
Künasts Verfahren gegen Falschzitat-Memes: Instanzen, BGH-Aussetzung und EuGH-Entwicklung. Wie Anwälte die Verbreitung und Meldungen dokumentieren können.
Ein untergeschobenes Zitat kann sich durch immer neue Kopien verbreiten. Im Verfahren von Renate Künast gegen Meta geht es deshalb auch um die Frage, wie weit Plattformpflichten nach einem konkreten Hinweis reichen. Für Betroffene und Anwälte ist eine klare Dokumentation des Ausgangsbeitrags, seiner Varianten und der bereits erfolgten Meldungen entscheidend. Eine endgültige BGH-Entscheidung in diesem Verfahren wird hier nicht behauptet.
Die Instanzen nicht vermischen
Das Landgericht Frankfurt am Main entschied am 8. April 2022 im Verfahren 2-03 O 188/21 zugunsten Künasts. Gegenstand war ein Meme, das ihr eine nicht getätigte Aussage zur Integration zuschrieb. Die erstinstanzliche Entscheidung erfasste auch kerngleiche Varianten und sprach eine Geldentschädigung zu. Landgericht Frankfurt, amtliche Mitteilung.
Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte am 25. Januar 2024 im Verfahren 16 U 65/22 im Wesentlichen die Löschverpflichtung, wies aber die Geldentschädigung ab. Wer nur die Meldung von 2022 liest, erhält daher ein unvollständiges Bild. Tagesschau, Bericht über die Berufungsentscheidung.
Der BGH setzte das Revisionsverfahren VI ZR 64/24 am 18. Februar 2025 aus, um die Entscheidung des EuGH in C-492/23 abzuwarten. Das war keine abschließende Entscheidung über Künasts Ansprüche. BGH, Pressemitteilung 35/2025.
Was seit der Aussetzung passiert ist
Der EuGH entschied C-492/23, Russmedia Digital und Inform Media Press, am 2. Dezember 2025. Der Fall betrifft die datenschutzrechtliche Verantwortung eines Online-Marktplatzes für Anzeigen mit personenbezogenen Daten. Er ist vom Facebook-Verfahren zu unterscheiden. Das EuGH-Urteil ist deshalb nicht selbst ein Urteil zugunsten Künasts gegen Meta. EuGH, amtliche Mitteilung zu C-492/23.
Bei der Recherche für diesen Beitrag wurde keine veröffentlichte abschließende BGH-Entscheidung zu VI ZR 64/24 gefunden. Die anwaltliche Einordnung von ITMR mit Aktualisierung im April 2026 beschreibt ebenfalls die neue europäische Entscheidung und die fehlende veröffentlichte Endentscheidung. Für einen aktuellen Schriftsatz sollte der Verfahrensstand nochmals geprüft werden.
Was eine Falschzitat-Akte leisten muss
Die wichtigste praktische Aufgabe besteht darin, die Zuschreibung genau festzuhalten. Wer soll etwas gesagt haben? Welcher Wortlaut wird dieser Person zugeordnet? Wird eine angebliche Quelle genannt? Ist das Zitat in ein Foto eingebettet, oder erscheint es nur im Begleittext?
Eine Aufnahme der Grafik allein reicht für diese Fragen oft nicht. Auch der veröffentlichende Beitrag und dessen Fundstelle werden benötigt. Die gegenteilige Erklärung der betroffenen Person gehört getrennt dazu. Wenn Originalaufnahmen, Reden oder Veröffentlichungen verfügbar sind, können sie dem Anwalt zur Prüfung der behaupteten Zuschreibung übergeben werden. Ein Bericht sollte kenntlich machen, was beobachtet und was lediglich mitgeteilt wurde.
Kopien zählen und Unterschiede beschreiben
Bei mehreren Fundstellen braucht jede Veröffentlichung eine eigene Kennung. Anschließend können gleiche oder ähnliche Fassungen gruppiert werden. Die Gruppierung sollte mit einer kurzen Beschreibung verbunden sein, etwa "gleicher Text, anderer Bildausschnitt" oder "zusätzliche Behauptung im Begleittext".
Eine neue Behauptung verdient eine gesonderte Prüfung. Ebenso kann eine Veröffentlichung das falsche Zitat ausdrücklich widerlegen. Solche Unterschiede dürfen in einer Sammelübersicht nicht verloren gehen. Der Bericht soll die juristische Bewertung ermöglichen, statt schon durch seine Sortierung eine rechtliche Gleichbehandlung vorzugeben.
Ein fiktives Beispiel: Eine Ärztin findet drei Grafiken mit einem angeblichen Zitat. Zwei sind bloße Kopien. Die dritte erscheint in einem Beitrag, der vor der Fälschung warnt. In der Dokumentation werden alle drei Fundstellen erhalten, aber die unterschiedliche Einordnung wird ausdrücklich vermerkt. So wird eine Richtigstellung nicht versehentlich als weiterer Angriff behandelt.
Die Meldung ist ein eigener Beleg
Für die Auseinandersetzung mit einer Plattform sollte später nachvollziehbar sein, worüber sie informiert wurde. Dafür werden Meldetext, bezeichnete URL, übermittelte Anlagen und Eingangsbestätigung zusammen aufbewahrt. Auch eine Ablehnung oder Löschungsbestätigung erhält einen Platz in der Chronologie.
Wenn danach weitere Varianten auftauchen, lässt sich prüfen, welche Fassung der Plattform bereits bekannt gemacht worden war. Eine bloße Erinnerung, man habe "alles schon mehrfach gemeldet", ist deutlich schwieriger zuzuordnen. Bei vielen Meldungen hilft eine Vorgangsnummer pro Fundstelle, ergänzt um den jeweiligen Bearbeitungsstand.
Welche Hilfe Anwälte abgeben können
Die rechtliche Strategie bleibt beim Anwalt. Die Sichtung, Beweissicherung, Zuordnung und Ausforschung können als vorbereitende Arbeit übernommen werden. Das Angebot für Anwälte richtet sich auf diese Entlastung und einen Bericht mit Anlagen für die weitere Bearbeitung.
Der europäische Ausgangspunkt für wort- und sinngleiche Inhalte wird im Fall Glawischnig-Piesczek gegen Facebook erklärt. Geht es hingegen um die Identität einzelner beleidigender Kommentierender, ist der gesonderte Künast-Fall zur Auskunft über Nutzerdaten die passendere Lektüre.
