Instagram- und Facebook-Kommentare als Beweis sichern
Wie Anwälte Instagram- und Facebook-Kommentare mit Kontext, Profil, URL und Zeitangaben sichern und geordnet ins Mandat übernehmen.
Ein Screenshot eines Instagram- oder Facebook-Kommentars zeigt oft nur den Text und einen Anzeigenamen. Für die spätere Bearbeitung fehlen dann der Ausgangsbeitrag, die genaue Fundstelle und die Verbindung zum Profil.
Kurzantwort
Sichern Sie bei Instagram und Facebook den vollständigen Kommentar, den Ausgangsbeitrag, die sichtbare Gesprächsfolge, Profilname und Profiladresse, die direkte Fundstelle sowie verfügbare Zeitangaben. Bewahren Sie unveränderte Originalaufnahmen auf. Ordnen Sie zusätzliche Ausschnitte oder Markierungen als Arbeitskopien zu. Ein Anzeigename allein beweist nicht, welche Person das Konto geführt oder den Kommentar veröffentlicht hat.
Was muss auf den Aufnahmen erkennbar sein?
Die Polizeiliche Kriminalprävention nennt für Social-Media-Screenshots den gesamten Kommentar, Datum und Uhrzeit, Nutzername, Plattform, Kontext und URL. Hinweise zur digitalen Beweissicherung.
Bei Instagram und Facebook verteilt sich diese Information häufig auf mehrere Ansichten. Eine Aufnahme kann den Kommentar im Thread zeigen. Eine weitere zeigt den Ausgangsbeitrag. Eine dritte kann die Profilseite und deren Adresse dokumentieren. Die Dateien müssen anschließend erkennbar zusammengehören.
Wenn eine direkte Kommentaradresse verfügbar ist, sollte sie zusätzlich zur allgemeinen Beitragsadresse erfasst werden. Ist nur eine Beitragsadresse vorhanden, muss der Bericht erklären, wo der Kommentar in der Diskussion gefunden wurde.
Warum der Ausgangsbeitrag dazugehört
Ein Kommentar wie "Das stimmt alles" hat ohne den Beitrag darüber kaum einen bestimmten Inhalt. Auch eine scharfe Formulierung kann sich auf eine andere Antwort statt auf den Mandanten beziehen. Der Ausgangsbeitrag und die sichtbare Gesprächsfolge helfen, diese Beziehung später zu prüfen.
Bei Videos oder Bildergalerien sollte erkennbar sein, welcher Inhalt zum Zeitpunkt der Sicherung angezeigt wurde. Eine Aufnahme des Kommentarfelds allein zeigt das nicht. Enthält ein Video die relevante Aussage, können zusätzliche Dateiformate oder eine gesonderte Dokumentation nötig sein.
Die rechtliche Bewertung bleibt von der Tatsachensicherung getrennt. Der Artikel Beleidigung oder Meinungsfreiheit erklärt, weshalb der Kontext für diese Prüfung wichtig ist.
Profilname, Profiladresse und Person trennen
Instagram- und Facebook-Namen lassen sich ändern. Profilbilder können fremde Personen zeigen. Konten können gemeinsam verwendet oder übernommen werden. Deshalb sollte die Akte drei Ebenen auseinanderhalten:
- den sichtbaren Namen zum Zeitpunkt der Sicherung;
- die Profiladresse oder sonstige erkennbare Kontokennung;
- die Person, die nach den vorliegenden Belegen hinter dem Konto stehen könnte.
Die ersten beiden Angaben stammen aus der Plattformansicht. Die dritte ist eine Schlussfolgerung und braucht eine eigene Grundlage. Eine Recherche kann Hinweise liefern. Eine formelle Anbieterauskunft ist wiederum ein eigener Beweisschritt.
Für Deutschland beschreibt der Beitrag Bestandsdatenauskunft nach § 21 TDDDG die Voraussetzungen einer gerichtlichen Auskunft. Der österreichische Weg wird unter Anonyme Profile ausforschen behandelt.
Was tun, wenn der Kommentar gelöscht wurde?
Nach der Löschung sollte die heutige Nichterreichbarkeit getrennt vom früheren Inhalt dokumentiert werden. Ein alter Screenshot kann zeigen, was damals aufgenommen wurde. Der aktuelle Aufruf kann zeigen, dass die Fundstelle heute nicht mehr denselben Inhalt liefert. Er beweist für sich genommen nicht, wer den Beitrag gelöscht hat oder weshalb er verschwunden ist.
Benachrichtigungen, E-Mails der Plattform, Exportdateien und Zeugen können weitere Anknüpfungspunkte liefern. Sie sollten nach Herkunft und Zeitpunkt bezeichnet werden. Eine nachgestellte Ansicht darf nicht wie eine damalige Originalaufnahme behandelt werden. Mehr dazu steht im Artikel Kommentar gelöscht: Welche Beweise bleiben?.
Wie werden viele Kommentare organisiert?
Bei einem einzelnen Kommentar lässt sich die Zuordnung noch über wenige Dateien herstellen. Bei Hunderten Beiträgen funktioniert das nicht mehr zuverlässig über Dateinamen wie Screenshot 1 oder Facebook neu.
Jeder Vorfall braucht eine feste Kennung. Dazu gehören mindestens die Beitragsadresse, das dokumentierte Profil, der Inhalt, Zeitangaben und die zugehörigen Anlagen. Derselbe Text von zwei verschiedenen Konten bleibt in der Regel in zwei Vorfällen erhalten. Eine spätere Zusammenfassung darf diese Herkunft nicht verdecken.
Der Ablauf für große Mengen wird unter Beweissicherung bei Shitstorms beschrieben.
Welche Dateien erhält die Kanzlei?
Eine zweckmäßige Übergabe enthält die dokumentierten Fundstellen, eine Übersicht der Vorfälle und eindeutig benannte Bildanlagen. Sie sollte außerdem festhalten, welche Inhalte selbst beobachtet wurden, welche Dateien der Mandant übergeben hat und welche Fragen offenblieben.
Bei der Social-Media-Beweissicherung für Anwälte können Kanzleien Links übermitteln und die vereinbarte Dokumentation sowie Ausforschung abgeben. Die Ergebnisse werden als PDF-Beweismittelbericht für die weitere anwaltliche Bearbeitung geordnet.
Häufige Fragen
Reicht der Benutzername im Screenshot?
Nein. Ein Anzeigename kann geändert oder von mehreren Konten ähnlich verwendet werden. Profiladresse und weitere sichtbare Kennungen sollten mitgesichert werden.
Muss die Browserzeile sichtbar sein?
Die genaue URL muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Ob sie in derselben Aufnahme sichtbar ist oder gesondert erfasst wird, hängt vom Sicherungsablauf ab.
Sollte der Kommentar vor einer Plattformmeldung gesichert werden?
Ja, sofern keine akute Gefahr ein anderes sofortiges Vorgehen verlangt. Eine Meldung kann zur Entfernung des Inhalts führen.
Sind markierte Screenshots zulässig?
Markierungen können in einer Arbeitskopie helfen. Das unveränderte Ausgangsmaterial sollte erhalten bleiben und eindeutig mit der Arbeitskopie verbunden sein.
